 Künftig sollen strengere Regeln für die Anwendung von Grenzwerten für die Emissionen von Industrie-Anlagen gelten. Die erlaubten Grenzwertspannen für Umwelt-Einflüsse von Industrie-Anlagen und landwirtschaftlichen Stall-Anlagen werden dabei weiterhin von Expert*innen aus Behörden, Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im sogenannten Sevilla-Prozess bestimmt. Tiemo Wölken, Sprecher der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im Umweltausschuss: "In der Vergangenheit haben nationale Behörden in vielen Mitgliedsstaaten oft automatisch den höchstmöglichen Grenzwert als Genehmigungsauflage angenommen, was zu vielen Umwelt- und Gesundheitsschäden geführt hat, gerade in der Nähe dieser Anlagen. Mit den neuen Regeln werden wir die Gesundheit der Bürger*innen besser schützen und negative Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.
Nach langen kontroversen Verhandlungen hat am Ende eine Mehrheit der Abgeordneten für den Einbezug größerer landwirtschaftlicher Betriebe in den Anwendungsbereich der Richtlinie gestimmt. Tiemo Wölken MdEP: "Mit diesem Kompromiss im Agrarbereich haben wir eine gute Balance zwischen Umweltschutz und der Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft erreicht. Mit dem Schwellenwert von 375 Großvieheinheiten für Rinder beispielsweise wird die große Mehrheit der deutschen und europäischen Milchviehbetriebe nicht von der Reform dieser Richtlinie betroffen sein. Darüber hinaus ist durch die Formulierung der Genehmigungsbestimmungen sichergestellt, dass selbst für die größten Betriebe der individuelle Grenzwert erreichbar bleiben muss - unter Beachtung der guten fachlichen Praxis und von Tierwohlgeboten wie einem Freiluftstall.“ Die zweite größere Kontroverse betraf die rechtliche Stärkung von Personen, in deren unmittelbarer Nähe Anlagen nachweislich gegen ihre Genehmigungsauflagen verstoßen haben und damit illegal betrieben wurden. Tiemo Wölken MdEP: „Die Konservativen haben versucht, erwiesene Umweltsünder vor Entschädigungsforderungen zu schützen, konnten sich aber zum Glück nicht durchsetzen. Mit der jetzt beschlossenen Position würden Geschädigte von einer sogenannten widerlegbaren Beweisvermutung profitieren. Das heißt, der Gesetzgeber geht davon aus, dass der illegale Betrieb der Anlagen tatsächlich zu zeitgleich auftretenden Gesundheitsschäden beigetragen hat. Betreiber müssten diese Annahme gegebenffalls durch Vorlage wissenschaftlicher Daten entkräften.“ Nach der heutigen Zustimmung durch das EU-Parlament können nun die finalen Verhandlungen zwischen Parlament, Minister*innenrat und Kommission beginnen. |