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Europa-SPD
18. Dezember 2023

"Millionen profitieren von dieser Reform"

EU-Einigung zur Koordinierung der Sozialversicherungen

Von Gaby Bischoff

Vertreter*innen des Europäische Parlaments und des spanischen Ratsvorsitzes haben sich in Brüssel auf Regeln zur EU-weiten Koordinierung der Sozialversicherungssysteme geeinigt.

Derzeit leben und arbeiten laut EU-Kommission rund 14 Millionen Menschen in einem anderen EU-Staat, die von dieser Reform profitieren. Die für sie geltenden Sozialversicherungs-Vorschriften werden von den jeweiligen EU-Ländern festgelegt. 


Gabriele Bischoff, S&D Europaabgeordnete und Verhandlungsleiterin des EU-Parlaments für die Koordinierung der sozialen Sicherheit:
"Das ist ein großer Erfolg für die europäischen Arbeitnehmer*innen. Nach fünf Jahren langwieriger Verhandlungen haben wir einen dritten, hiermit erfolgreichen, Versuch unternommen, eine fortschrittliche Einigung über eine bessere Koordinierung der Sozialversicherungen für mobile Beschäftigte in der EU zu erzielen. Immer mehr EU-Bürger*innen arbeiten in einem anderen EU-Land, so dass der Schutz ihrer sozialen Rechte von größter Bedeutung ist.

Wenn Arbeitnehmer*innen in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort zu arbeiten, bleiben sie an die Sozialversicherung ihres Herkunftslandes angeschlossen. Leider führt dies vor allem im Baugewerbe häufig zu fehlendem Schutz wie etwa einer Unfallversicherung. Für solche Fälle haben wir eine verbindliche Vorabnotifizierung im Bausektor sichergestellt.

Die jetzige Einigung ist für Millionen von Europäer*innen ein echter Fortschritt. Ich bin stolz auf das Erreichte. Wir fordern jetzt die Mitgliedsstaaten auf, nicht erneut zu blockieren sondern endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen und diese Einigung für eine faire Mobilität zu unterstützen.“


Nach dieser Trilog-Einigung stimmt das Europäische Parlament in den kommenden Wochen final über die Richtlinie ab.

Die Einigung schließt eine Koordinierung von Sozialleistungen für nicht-erwerbstätige Bürger*innen, Pflegeleistungen, im Bereich der Familienleistungen oder die Entsendung von Arbeitnehmer*innen in andere Mitgliedsstaaten ein. Zudem wird im Falle eines Konfliktes sozialer Versicherungssysteme zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten Klarheit geschaffen. Ebenso konnte das EU-Parlament die Rechte von Grenzgänger*innen stärken, damit sie ihre Ansprüche gegenüber dem EU-Land, in dem sie gearbeitet haben, geltend machen können.

Gaby Bischoff

Berlin

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Ausschuss für konstitutionelle Fragen

 gabriele.bischoff@europarl.europa.eu  

Jan Rößmann

Pressesprecher der SPD-Europaabgeordneten

 jan.rossmann@europarl.europa.eu 0032 473864513 

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