12.06.2024

"Handelsstreit mit China deeskalieren"

EU-Kommission beschließt Ausgleichzölle auf chinesische Elektrofahrzeuge

Die EU-Kommission hat nach einer Untersuchung von Anti-Subventionsmaßnahmen vorläufige Ausgleichzölle auf chinesische Elektrofahrzeuge beschlossen. Die vorläufigen Zölle betragen 17,4 % für BYD, 20 % für Geely und 38,1 % für SAID. Für andere BEV-Hersteller in China, die an der Untersuchung mitarbeiteten, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt der folgende gewogene Durchschnittszoll: 21 %. Für alle anderen BEV-Hersteller in China, die nicht an der Untersuchung mitarbeiteten, würde der folgende Residualzoll gelten: 38,1 %.
 

Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:

„Die Untersuchung der EU-Kommission war objektiv, beruhte auf Fakten und stand mit den WTO-Regeln im Einklang, auch wenn viele die Untersuchung und das Ergebnis gerne politisch instrumentalisiert hätten.

Ausgleichszölle der EU sind kein protektionistisches Instrument, sondern zielen darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Einführung stützt sich auf Beweise und Fakten. Hier ging es lediglich darum, ob sich an die gemeinsam festgelegten Regeln gehalten wurde. Handelspolitik darf nicht als politischen Waffe missbraucht werden. Da die Kommission unlautere Subventionen festgestellt hat, erlaubt das internationale Recht, Ausgleichszölle vorzuschlagen, die von Fall zu Fall je nach Höhe der festgestellten Subventionen berechnet werden. Genau das hat die EU-Kommission auch gemacht. 

Die EU würde niemals pauschal 100 Prozent zusätzliche Zölle auf chinesische Elektroautos erheben, wie es die USA kürzlich getan haben. Richtig ist auch, dass die Europäische Kommission zwischen den verschiedenen Herstellern differenziert. Alles andere wäre aber auch nur schwer nachzuvollziehen gewesen.Die konkreten Berechnungen muss man sich allerdings noch einmal im Detail anschauen.

Dieses sachliche Vorgehen sollten wir auch in der nächsten Zeit beibehalten und eine weitere Eskalation des Handelsstreits zwischen der EU und China tunlichst vermeiden. Eine weitere Verschärfung wäre Gift für das gesamte multilaterale und regelbasierte Handelssystem. Insofern sollte China Andeutungen über mögliche Vergeltungsmaßnahmen in der chinesischen Presse hinsichtlich französischem Cognac, Schweinefleisch, großvolumigen PKW und Flugzeugen wieder zurücknehmen.

Abgesehen von den Subventionen, die die chinesischen Behörden gewähren, gibt es noch viele andere Faktoren, die den Autoherstellern in China Wettbewerbsvorteile bringen. In Anbetracht dessen ist die Erhebung von Ausgleichszöllen als Gegenmaßnahme zu den chinesischen Subventionen nur ein Teil einer umfassenderen Antwort, die von Seiten der EU erforderlich ist. Wir müssen selbst die Kurve kriegen und unsere industrielle Entwicklung stärken. Die Handelspolitik ist ein entscheidender Pfeiler unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Vor allem aber sollten wir nun das Ergebnis dieser Untersuchung als Grundlage für Verhandlungen mit China nutzen, um schädliche Subventionen zu beenden, die den fairen Wettbewerb verzerren."

Mit der Festsetzung vorläufiger Zölle beginnt die Diskussion über das weitere Vorgehen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen im Rahmen der Untersuchung. Diese Entscheidung sollte bis spätestens Anfang November 2024 getroffen werden.Die zusätzlichen Zölle kommen zu den bestehenden Zöllen von 10 % hinzu.