01.12.2022

„Kompromiss enthält Licht und Schatten“

EU-Wirtschaftsminister*innen entscheiden über Lieferkettengesetz

Der Rat der Europäischen Union hat heute seine Position zum EU-Lieferkettengesetz, die sogenannte allgemeine Ausrichtung, beschlossen. Damit sind die Vertreter*innen der EU-Staaten bereit für Gespräche mit dem Parlament, das derzeit noch über seine Position verhandelt.


Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten und umweltpolitischer Sprecher der sozialdemokratischen S&D-Fraktion:

„Nach zähen Verhandlungen hat sich der Rat mit knapper Mehrheit auf seine Position zum Lieferkettengesetz geeinigt. Das Resultat ist leider ein Minimalkompromiss, der den Entwurf der EU-Kommission an manchen Stellen abschwächt. Angesichts der schwierigen Ausgangslage und harten Opposition einiger Mitgliedsländer handelt es sich aber wohl um das bestmögliche Ergebnis im Rat, auch dank des Einsatzes der Bundesregierung für ein starkes Lieferkettengesetz.

Besonders schmerzlich ist, dass der Rat sich auf den letzten Metern und auf Drängen einiger Mitgliedstaaten noch gegen einen Anwendungsbereich für die gesamte Wertschöpfungskette entschieden hat. Stattdessen sollen nur noch vorgelagerte Produktionsschritte sowie das Recycling und Abfallmanagement von Produkten umfasst sein. Die Pflicht zu prüfen, ob die eigenen Produkte menschenrechts- und umweltschutzkonform eingesetzt werden, fällt damit weg. Auch, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden können soll, ob das Gesetz für den eigenen Finanzsektor gelten soll, ist nicht ausreichend. Finanzinstitutionen könnten sich in einigen Ländern so ihrer Verantwortung für Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz entziehen.

Trotz aller Kritik enthält der Vorschlag gerade auch auf Drängen der Bundesregierung einige echte Lichtblicke. So sollen Klima- und Nachhaltigkeitspläne für Unternehmen verpflichtend werden. Zu begrüßen ist auch die Einführung eines risikobasierten Ansatzes, der Unternehmen die Priorisierung ihres Handelns nach Schwere und Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen Menschenrechte oder Umweltschutzregeln ermöglicht und das Gesetz so praxistauglicher und effektiver macht.

Jetzt liegt es am Parlament, dem Beschluss des Rates eine eigene, ambitionierte Position entgegenzusetzen.“


Der Entwurf über ein europäisches Lieferkettengesetz, formell die Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, wird derzeit von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union sowie vom Europäischen Parlament getrennt beraten. Die jetzt beschlossene Positionierung des Rats ist ein wichtiger Meilenstein. Sobald beide Institutionen zu einer Position gelangt sind, wird im sogenannten Trilog aus Parlament, Rat und Kommission ein gemeinsamer Kompromiss ausgelotet.