28.02.2023

„Traditionelle Handwerkskunst schützen“

Geografisch geschützte Bezeichnungen auf weitere Podukte ausweiten

In der Europäischen Union sollen künftig auch handwerkliche Erzeugnisse geografisch geschützt sein. Die neue Verordnung orientiert sich am bestehenden Schutzsystem für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse und soll es ermöglichen, regional traditionelle handwerkliche Erzeugnisse und ihre Bezeichnungen EU-weit schützen zu lassen.

Heute haben die Abgeordneten im zuständigen Rechtsausschuss des EU-Parlaments ihre Position zur Gesetzgebung beschlossen, damit Verhandlungen in Kürze abgeschlossen und die neuen Regeln schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden können.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Ob Solinger Klingen, Weihnachtsengel aus dem Erzgebirge oder ostfriesischer Blaudruck: In vielen deutschen Regionen gibt es traditionelle handwerkliche Erzeugnisse, deren Bezeichnungen bisher europaweit kaum geschützt sind. Künftig sollen diese Produkte vom gleichen Schutz profitieren können wie Parmesan, Champagner und Pumpernickel. Wie bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen können geografische Angaben für handwerkliche Produkte dann öffentlich registriert und damit geschützt werden. Ostfriesischer Blaudruck zum Beispiel darf sich dann nur noch nennen, was auch wirklich aus Ostfriesland stammt und dem traditionellen Herstellungsprozess folgt.

Dieser wichtige Schritt ist überfällig und wird von der europäischen Sozialdemokratie schon seit langem gefordert. Die neue Verordnung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Handwerkskunst zu stärken, das kulturelle Erbe unserer Regionen vor Nachahmungen zu schützen und Arbeitsplätze im Traditionsgewerbe gerade auch im ländlichen Raum zu erhalten. Für uns ist es im weiteren Prozess vor allem wichtig, die Kosten und den bürokratischen Aufwand für die Anmeldung schützenswerter Güter so gering wie möglich zu halten, damit diese neuen Möglichkeiten auch voll ausgeschöpft werden können.“

 

Im nächsten Schritt verhandeln Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilog das finale Gesetz. Mit einer Einigung wird in der ersten Jahreshälfte 2023 gerechnet.