Die Mitglieder des Unterausschusses für Menschenrechte (DROI) befassen sich mit dem Schutz und der Förderung der Universalität der Menschenrechte in der internen und externen Politik der EU. Sie überwachen die Einhaltung der Menschenrechte in den außenpolitischen Maßnahmen, wie beispielsweise in den Bereichen Handel, Asyl und Migration. So soll der Zusammenhang zwischen diesen außenpolitischen Maßnahmen und der Menschenrechtspolitik gewährleistet werden. Außerdem überprüfen die Ausschuss-Mitglieder, wie die EU ihre Menschenrechtspolitik umsetzt und wie sie ihren Beitrag zur Förderung von Menschenrechtsstandards, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den Partnerländern leistet. Die Arbeit des Ausschusses basiert auf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben.
Konkret beobachten die Abgeordneten Regionen außerhalb der EU, in denen Menschenrechte verletzt werden und erarbeiten Handlungsempfehlungen. Dazu tauschen sie sich regelmäßig mit internationalen und regionalen Menschenrechtsorganisationen und -aktivistinnen und -aktivisten aus. Sie geben Studien und Berichte in Auftrag und unternehmen Missionen in EU-Partnerländer, um sich ein Bild vor Ort zu schaffen.
Anlässlich jeder Plenarwoche bereitet der Menschenrechtsausschuss Resolutionen zu bestimmten dringenden Menschenrechtsverletzungen vor, die so genannten Dringlichkeits-Entschließungen. Sie werden dann vom Europaparlament abgestimmt.
Einmal jährlich organisiert der Ausschuss die Verleihung des Menschenrechtspreises des Europäischen Parlaments, des Sacharow-Preises. Damit werden Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten für ihren herausragenden Einsatz ausgezeichnet. Im letzten Jahr wurde der Sacharow-Preis an die belarussische demokratische Opposition verliehen. Der Mut und das Engagement der belarussischen Bürgerinnen und Bürger, die für ihre Rechte kämpfen, wurde damit gewürdigt.
Unser Kollege Udo Bullmann ist Vorsitzender dieses Ausschusses.