Haushaltskontrollausschuss 

Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments überwacht, ob das Geld aus dem Europäischen Haushalt effektiv, kosteneffizient und sachlich korrekt eingesetzt wurde.  
 

Dies gibt dem Ausschuss eine zentrale Bedeutung nicht nur innerhalb des Parlaments sondern auch für die anderen EU-Institutionen wie der Europäischen Kommission und dem Rat.

Die parlamentarische Kontrolle über die Ausführung der Haushaltsmittel unterliegt dabei dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung - sparsam, wirtschaftlich und wirksam. Bei der Kontrolle des Europäischen Haushalts stützt sich der Haushaltskontrollausschuss auf die Arbeit des Europäischen Rechnungshofs. Das Ziel seiner Arbeit ist es, die Ursachen von Fehlern zu beheben, fehlerhaft ausgezahlte Mittel wieder einzuziehen und Betrug zu bekämpfen.

Dabei ist es für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entscheidend, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) als unabhängig agierende Einheit innerhalb der Kommission beibehalten wird. Nur dies kann gewährleisten, dass Unregelmäßigkeiten und Betrug aufgedeckt werden, weil OLAF am effektivsten als Teil der Kommission arbeiten kann. Zur Durchsetzung seiner Ziele bedient sich der Haushaltskontrollausschuss den sogenannten Entlastungsbeschlüssen, die der Kommission und den anderen EU-Institutionen nur dann erteilt werden, wenn die Prüfung der Haushaltsführung durch das Parlament zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat. Dabei gilt es, genau auf Schwachstellen und Risiken zu achten, welche die sachgemäße Verwendung von Finanzmitteln gefährden könnten.

Vier Fünftel der EU-Mittel werden im sogenannten "geteilten Management" verwaltet. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten der EU in hohem Maß mit der Verwaltung und Verwendung von Geld aus dem europäischen Haushalt befasst sind. Daher müssen europäische Kontroll- und Verwaltungsinstrumente auch durch die Mitgliedstaaten angewandt werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im EP setzen uns dafür ein, dass die Verwendung der EU-Mittel nicht nur nach den geltenden Regeln erfolgt sondern auch die beabsichtigten Zielsetzungen erreicht werden. Anhand dieser Kriterien kann klar aufgezeigt werden, ob ein EU gefördertes Projekt auch wirklich den erhofften Mehrwert erbracht hat und somit die Mittel sinnvoll eingesetzt wurden.

Das Geld europäischer Steuerzahler soll schließlich nicht durch schlampige Verwaltung verschwendet werden, sondern dort eingesetzt werden, wo es gebraucht wird und der Gemeinschaft am besten nutzt - dafür setzen wir uns im Europäischen Parlament ein.