Petitionsausschuss 

Es ist das Grundrecht jedes EU-Bürgers, alleine oder zusammen mit anderen Personen eine Petition beim Europäischen Parlament einzureichen. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können das Petitionsrecht ausüben. 
 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament setzen uns dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas verstärkt von diesem Recht Gebrauch machen können.

Petitionen können in Form einer Beschwerde, eines individuelles Ersuchens, einer Bemerkung hinsichtlich der Anwendung des Gemeinschaftsrechts oder einer an das Parlament gerichteten Aufforderung, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, auftreten. Hier kommt der Petitionsausschuss ins Spiel: Durch seine Arbeit wird sichergestellt, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der EU erfasst und mögliche Verletzungen ihrer Rechte beim Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht aufgezeigt werden.

Im Rahmen des Vertrags von Lissabon hat sich die sozialdemokratische Fraktion für die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative stark gemacht und somit eine erhöhte Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess ermöglicht. Bei der Europäischen Bürgerinitiative können Unionsbürgerinnen und -bürger mit einer Million Unterschriften die Europäische Kommission dazu auffordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger erstmalig direkt in den europäischen Rechtsetzungsprozess eingebunden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten stellt der Petitionsausschuss sicher, dass dieser Prozess so offen wie möglich abläuft, um Bürgeranliegen zu berücksichtigen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stärken die direkte Demokratieteilhabe der Bürgerinnen und Bürger Europas.