18.04.2016AfD-Ideologen legen Brandsatz an Grundrechte "Welche Minderheit soll laut den AfD-Ideologen als nächstes unterdrückt werden?!", kritisiert Udo Bullmann, Vorsitzender der Europa-SPD. Die Vizevorsitzenden der rechtspopulistischen Partei, Beatrix von Storch und Alexander Gauland, hatten laut Medienberichten den Islam zur Ideologie erklärt, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. "Wer Menschen aufgrund von Herkunft oder Religion pauschal zu Extremisten erklärt, bedroht Hunderttausende Mitbürger und legt einen Brandsatz an die Grundrechte in Deutschland und Europa", so Udo Bullmann. "Die AfD will zunehmend radikale Positionen an den Wähler bringen. In dem Stil zerrütten die Rechten den Zusammenhalt der Gesellschaft und stemmen keine Herausforderungen, weder in Deutschland noch in Europa. Die Nichtdiskriminierung anhand von Herkunft und Religion ist aus historischer Erfahrung heraus aus guten Gründen grundrechtlich geschützt." Beispiele: Artikel 10, Charta der Grundrechte der EU: "Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen." Die europäische Menschenrechtskonvention enthält in Artikel 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, (...) die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken. Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1, 2: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ "Dringend notwendig ist eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ursachen des Terrorismus, gerade auch mit denen, die in der Propagierung religiöser Fanatismen ihren Ursprung finden", so Udo Bullmann. "Das darf man aber nicht den Rechtspopulisten von der AfD überlassen, die selbst ein offensichtlich ungeklärtes Verhältnis zum Grundgesetz haben." Weitere Informationen: Büro Bullmann +32 2 28 37342 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)