05.02.2014

Airlines werden zur Reaktion gezwungen

Passagiere sollen bei Ausfällen und langen Verspätungen unkomplizierter von den verantwortlichen Airlines entschädigt werden. Das Parlament hat am Mittwoch mit 580 gegen 41 Stimmen bei 48 Enthaltungen die Rechte von Fluggästen in der EU gestärkt und deren Durchsetzung deutlich verbessert. Gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission haben die Abgeordneten etwa kürzere Fristen für Entschädigungsansprüche beschlossen und klar definiert, in welchen Fällen die Fluggäste Anspruch auf Entschädigungen haben. Die Beweislast soll zukünftig stärker als bisher auf Seiten der Luftfahrtgesellschaften liegen. Zentrale Erfolge der Parlamentarier sind die von jedem Mitgliedstaat zu benennenden Durchsetzungsstellen, die den Passagieren außergerichtlich in Beschwerdefällen helfen sollen, sowie feste Beantwortungsfristen für die Airlines. "Den Luftfahrtgesellschaften werden Beine gemacht, Beschwerden umgehend zu beantworten, zwei Monate Stillschweigen gelten bereits als Eingeständnis", begrüßt der SPD-Europaabgeordnete Knut Fleckenstein das Abstimmungsergebnis. Als besondere Errungenschaft stuft Verkehrsexperte Knut Fleckenstein auch die Liste der Umstände ein, die als 'höhere Gewalt' definiert werden: "Jetzt haben wir eine verbindliche Auflistung, was als höhere Gewalt gilt. Die lockere Schraube, die bei der letzten Wartung übersehen wurde, ist es ganz sicher nicht." Bei Berufung auf höhere Gewalt sind die Luftfahrtgesellschaften nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Zu diesen Umständen gehören laut Abstimmungsergebnis zum Beispiel Wetterbedingungen, die einen sicheren Flug unmöglich machen, politische Unruhen, Krieg oder eine unvorhergesehene Schließung des Luftraums. Als Verbesserung für Verbraucher wertet Knut Fleckenstein das Verbot der unverhältnismäßigen Einschränkung von Handgepäckmengen: "Endlich ist mit der Abzocke bei der Mitnahme von Duty-Free-Taschen Schluss." Laut EU-Parlament sollen die Passagiere zukünftig persönliche Gegenstände mit ins Flugzeug nehmen dürfen sowie eine Tüte mit Einkäufen, die auf dem Flughafen getätigt wurden. "Eine logische Konsequenz der Freizügigkeit ist ein Rechtsanspruch der Bürger auf klar definierte Passagierrechte”, erklärt die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert. “Deshalb war es uns Sozialdemokraten vor allem wichtig, dass die Einforderung von Schadenersatzansprüchen genauso einfach wird, wie der Kauf eines Flugtickets.” Außerdem begrüßt die Abgeordnete, dass Passagiere künftig auch ein Anrecht auf ihren Rückflug haben, wenn sie den Hinflug nicht angetreten haben: "Der Hinflug wurde schließlich bezahlt, egal, ob ich im Flieger sitze oder nicht. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier einschreitet und dubiosen AGB-Klauseln der Airlines den Riegel vorschiebt.“ Die Schwellenwerte, ab denen den Passagieren Entschädigungen zustehen, sind bei Flügen bis 3500 km drei Stunden Verspätung (300 Euro), bei Flügen von 3500 km bis 6000 km fünf Stunden Verspätung (400 Euro) und bei Flügen länger als 6000 km sieben Stunden Verspätung (600 Euro). Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat über den Bericht werden voraussichtlich Ende 2014 beginnen. Weitere Informationen: Büro Fleckenstein +32 2 28 47548, Büro Kammerevert +32 491 362357 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher