03.02.2015

AKW-Betreiber werden weiter zur Kasse gebeten

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist am Dienstag zu dem Schluss gekommen, dass die in Deutschland erhobene Kernbrennstoffsteuer nicht gegen das geltende EU-Recht zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom verstößt. Seit 2013 beschäftigt sich der EuGH mit der kontroversen Frage nach der Rechtsgültigkeit der deutschen Kernbrennstoffsteuer. „Die Empfehlung des Generalanwalts ist eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland", begrüßt Martina Werner, energie- und industriepolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten im Europäischen Parlament, den Antrag. "Wenn der EuGH wie üblich diesem Schlussantrag folgt, müssen Betreiber von Atomkraftwerken auch in Zukunft jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro an Kernbrennstoffsteuern zahlen. Würden diese Einnahmen fehlen, müssten Steuerzahler noch stärker für die Kosten einspringen, die durch die Nutzung dieser unzeitgemäßen Energiequelle entstehen." Bei der Kernbrennstoffsteuer handelt es sich um eine am 1. Januar 2011 eingeführte nationale Steuer, die zu entrichten ist, wenn Atomkraftwerksbetreiber die Kernbrennstoffe Uran und Plutonium zur gewerblichen Stromerzeugung einsetzen. "Atomenergie ist ein unwirtschaftliches Auslausmodel, das der Vergangenheit angehört", betont die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner. "Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden. Die Kernbrennstoffsteuer trägt dazu bei, dass Atomkraftwerksbetreiber die Kosten für den Atommüll, den sie selber produzieren, mittragen. Zudem müssen die Betreiber so finanziell für die Endlagerfrage mit aufkommen." Hintergrund: Das Hamburger Finanzgericht hatte den Kernkraftwerksbetreibern im April 2014 vorläufigen Rechtsschutz gewährt, der vom Bundesfinanzhof im Dezember 2014 aufgehoben wurde. Die deutsche Kernbrennstoffsteuer muss bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Rechtmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht und durch den Europäischen Gerichtshof gezahlt werden. Das Finanzgericht Hamburg hat den Fall vor dem EuGH gebracht mit der Begründung, dass das geltende Unionsrecht der Einführung einer nationalen Steuer auf zur Stromerzeugung verwendete Kernbrennstoffe entgegensteht. Weitere Informationen: Büro Werner +32 228 47782 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)