11.03.2015

Alte Elektrogeräte finden letzte Ruhestätte im Fachmarkt

Verbraucher sollen alte Elektrogeräte wie Toaster, Handys oder Fernseher ab dem kommenden Jahr leichter bei Händlern abgeben können, auch wenn sie kein neues Gerät kaufen: Das schreibt eine EU-Richtlinie von 2012 vor. Am Mittwoch hat nun das Bundeskabinett zur Umsetzung eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz beschlossen. "Ich freue mich, dass die Bundesregierung diese verbraucherfreundliche Richtlinie endlich umsetzen will“, so Matthias GROOTE, SPD-Europaabgeordneter und Sprecher der Sozialdemokraten im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Verbraucher kleine Elektrogeräten von bis zu 25 Zentimetern direkt beim Händler zurückgeben können. Weiter führt die Neufassung eine Rücknahmeverpflichtung von großen Altgeräten für große Elektro-Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter ein. Das gilt auch für Online-Händler Der Verbraucher muss nach der Rücknahme keinen Neukauf eingehen. "Die neuen Regeln für Elektroschrott sind ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserter Ressourceneffizienz, weil sie Sammel- und Recyclingziele strikt vorgeben", erklärt der Umweltexperte. Die Sammelziele sollen bis 2019 stufenweise erhöht werden. "Im Durchschnitt produziert jeder und jede Deutsche 20 Kilogramm Elektroschrott pro Jahr, aber entsorgt davon nur einen geringen Teil fachgerecht. Das muss sich ändern", sagt Matthias GROOTE. Elektroschrott-Mengen wachsen seit Jahren rasant an. Mit der Einführung strengerer Beweisregeln, die die Bundesregierung aus der EU-Richtlinie übernimmt, soll der illegale Export von Elektro-Schrott, der sich häufig unter dem Deckmantel der Wiederverwendung abspielt, erschwert werden. Der Exporteur muss beweisen, dass die Geräte noch voll funktionsfähig sind - die Beweislast wird damit umgekehrt. "Wir müssen EU-weit kooperieren, um eine europaweite nachhaltige Energie- und Abfallpolitik zu etablieren, die nicht gegeneinander ausgespielt wird", so Matthias GROOTE. "Es ist unzumutbar, dass wir Drittländer mit Giftstoffen belasten, besonders, wenn sie über keine angemessenen Recyclingstandards verfügen.“ Deutschland war bei der Umsetzung der neuen Vorgaben bisher säumig. Nach dem Kabinettbeschluss soll der Bundestag nun aber im Sommer über die Änderung abstimmen, der Bundesrat im September. Inkrafttreten könnte die Neufassung bis Ende des Jahres. Weitere Informationen: Büro Groote +32 228 38431, Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)