11.07.2012Ältere Autos bald öfter zur HU? EU-weite Regeln für die Kfz-Hauptuntersuchung Am Freitag wird die EU-Kommission voraussichtlich ihre neuen Pläne zur Fahrzeughauptuntersuchung vorstellen. Ziel der Verordnung ist es, Prüfinhalte und Prüfmethoden europaweit zu vereinheitlichen. Diese sollen sich an den geltenden höchsten Qualitätsstandards in Europa orientieren. "Das Europäische Parlament hat die neue Gesetzesinitiative bereits im vergangenen Jahr in seinem Bericht über die europäische Straßenverkehrssicherheit bis 2020 ausdrücklich gefordert", so der Verkehrsexperte und SPD-Abgeordnete Ismail Ertug. "Es muss möglich sein, innerhalb der EU von einem Land in ein anderes zu fahren, ohne Gefahr zu laufen, dass die technische Sicherheit dort völlig anders ausgelegt wird", erklärte der Sozialdemokrat. "Zwar gibt es bereits europaweite Mindestanforderungen für die Überwachung der technischen Sicherheit von Fahrzeugen. Aber sowohl die Fahrzeuge als auch die EU entwickeln sich weiter", so Ismail Ertug. "Eine Vielzahl an elektronischen Bauteilen und unterschiedliche Prüfinhalte in 27 EU-Ländern machen eine stärkere Harmonisierung dringend erforderlich." In ihrem Bericht zur Straßenverkehrssicherheit haben sich die Abgeordneten auch für einheitliche Prüfintervalle für die Hauptuntersuchung stark gemacht. Dieser Aspekt führt jedoch bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags zu massiven Kontroversen. Denn der Entwurf sieht vor, die Fristen für technische Kontrollen für PKW und Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen Gewicht erheblich zu verschärfen. So soll ab dem siebten Jahr nach Erstzulassung oder bei einem erreichten Kilometerstand von 160 000 Kilometern die Prüfung jährlich vorgenommen werden. "Im Sinne der europäischen Verkehrssicherheit ist es natürlich wichtig, dass ein Fahrzeug in Italien genau so häufig inspiziert wird, wie in Schweden", begründet Ismail Ertug den Vorstoß. "Allerdings bleibt die Frage, was eine angemessene Prüffrequenz ist, noch zu klären. In Deutschland, wo bereits hohe Qualitätsstandards bei der Hauptuntersuchung bestehen, ist die Kontrolle bisher im Zwei-Jahres-Turnus vorgeschrieben. Von der geplanten Neuregelung wären bundesweit mehr als die Hälfte aller PKW betroffen. Um keine unnötigen Kosten auf die Bürger zukommen zu lassen, muss also noch einmal genau geprüft werden, ob die Änderung tatsächlich zur besseren Verkehrssicherheit beiträgt", so Ismail Ertug. Nach der Veröffentlichung durch die Kommission wird der Legislativvorschlag an Rat und Parlament übermittelt, die gemeinsam im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entscheiden.