19.11.2013

Anspruch auf Bankkonto ist kein Luxus, sondern Bürgerrecht

Bürger und Bürgerinnen in Europa sollen künftig europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen haben. Das hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss gestern Abend beschlossen. „Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen der Banken ist damit endgültig abgelaufen. Über 58 Millionen Menschen in Europa besitzen noch immer kein Bankkonto, 2,5 Mio. Menschen in Europa wird noch immer der Zugang zu einem solchen, trotz Beantragung, verwehrt. Das darf nicht mehr sein. Der Anspruch auf ein Bankkonto ist kein Luxus, sondern ein Bürgerrecht. Mit unserer Entscheidung haben wir die soziale Teilhabe von allen Bürgerinnen und Bürgern in Europa nachhaltig gestärkt“, bringen die SPD-Europaabgeordneten und Mitglieder im für diese Gesetzgebung federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, Peter Simon und Dr. Udo Bullmann, das Abstimmungsergebnis auf den Punkt. „Jeder Bürger in Europa muss Anspruch auf ein Basiskonto haben, gerade auch Personen ohne festen Wohnsitz. Ihnen wird nun endlich die Chance geboten, den Teufelskreis aus 'Keine Wohnung –Kein Konto – Keine Arbeit' zu durchbrechen“, unterstreicht Udo Bullmann die Berücksichtigung ihrer zentralen Forderung. Für die Sozialdemokraten muss der Zugang zum Basiskonto so verbraucherfreundlich wie möglich sein. „Die Nutzer eines Basiskontos dürfen keine Kunden zweiter Klasse sein. Deshalb haben wir im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag durchgesetzt, dass nicht nur eine Bank pro EU-Mitgliedstaat sondern alle Banken im jeweiligen Land ein Basiskonto anbieten müssen, mit dem auch Überweisungen an Terminals, Barabhebungen außerhalb der Geschäftszeiten, sowie Online-Banking möglich sind" stellt Peter Simon klar. "Wenn die Bank einem Verbraucher den Anspruch auf ein Basiskonto verwehrt, muss sie ihn über die konkreten Gründe informieren und auf mögliche Rechtsmittel hinweisen. Denn nur wer den Ablehnungsgrund kennt, kann auch dagegen vorgehen“, so Peter Simon weiter. Neben dem Recht auf ein Basiskonto hat der Ausschuss auch die Verbraucherrechte durch eine bessere Vergleichbarkeit von Kontogebühren z. B. in Form von transparenten Überziehungszinsen und einen vereinfachten Kontowechsel gestärkt. "Wer in ganz Europa leben, arbeiten und studieren kann, muss auch ohne Probleme grenzüberschreitende Kontowechsel durchführen können. Bei einem Bankwechsel soll die neue Bank zukünftig die komplette Abwicklung des alten Kontos übernehmen und diese Leistung so kostengünstig und zeitnah wie möglich erbringen“, so Peter Simon und Udo Bullmann abschließend. Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +33 388175558 und Büro Dr. Udo Bullmann Tel. +33 388175342