13.12.2016

Arbeitnehmer müssen Ansprüche behalten

„Es ist längst überfällig, die Sozialversicherungssysteme in Europa besser zu koordinieren“, kommentiert Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, einen entsprechenden Entwurf der EU-Kommission vom Dienstag. „Gut, dass die EU-Kommission endlich einen Vorschlag präsentiert hat. Wir müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Sozialleistungen behalten, wenn sie von einem europäischen Land in ein anderes ziehen.“ Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung müsse die Messlatte bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sein. Bisher verlieren europaweit tätige Menschen häufig ihren Anspruch auf Sozialleistungen im Heimatland, wenn sie in ein anderes Land wechseln. „Helfen würde ein verbindliches Recht der Arbeitnehmer, ihre aus Erwerbsarbeit in Europa erwachsenen Ansprüche, in jedem EU-Land abrufen zu können“, so Jutta STEINRUCK. „Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ein Arbeitnehmer, der in ein anderes Land zieht, den gleichen Regeln zum Erwerb von Sozialleistungen unterliegt, wie alle anderen Menschen, die in diesem Land leben. Die Koordinierung der Sozialleistungen wird mit einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt wichtiger. Es wird bald für noch mehr Menschen der Normalfall sein, dass Arbeit nicht mehr an europäischen Grenzen Halt macht. Wir brauchen hierfür ein neues und verbessertes Koordinierungssystem. Hier greift der Vorschlag der EU-Kommission zu kurz.“ „Europäische Regelungen sind notwendig, um den Missbrauch von Sozialsystemen zu unterbinden“, sagt Jutta STEINRUCK. „Die Pflicht, Sozialleistungen zu erbringen muss das Land tragen, in dem der Arbeitnehmer die Ansprüche erworben hat. Das muss bei der Überarbeitung aufgegriffen werden.“ Weitere Informationen: Büro Steinruck +32 228 38568 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513