11.05.2016

Arbeitnehmerschutz muss europäisch geregelt werden

Widerstand gegen den besseren Schutz von Arbeitnehmern in Europa: Mehrere nationale Parlamente haben Stellungnahmen zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie abgegeben, nachdem die EU-Kommission dazu im März einen Vorschlag vorgelegt hat. Demnach greife der Entwurf zu tief in nationale Rechtssetzung ein. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie an ihrem Vorschlag festhält, ihn ändert oder ganz zurückzieht. "Mit der angekündigten Änderung der Entsenderichtlinie haben wir endlich die Möglichkeit, Arbeitnehmer besser zu schützen, fairen Wettbewerb sicherzustellen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten. Doch das ist offenbar nicht im Interesse einiger EU-Staaten, die wirtschaftlich von den Schlupflöchern der Richtlinie profitieren", betont Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. "Die EU-Kommission muss an ihrem Vorschlag trotz des Protests unverändert festhalten. Einzelne Mitgliedstaaten sind nicht in der Lage, die Rechte entsandter Beschäftigter im europäischen Binnenmarkt durchzusetzen. Das geht nur gemeinsam auf europäischer Ebene." "Mobile Arbeitnehmer müssen europaweit gegen Ausbeutung geschützt werden. Das ist ein Grundrecht. Die Revision ist deshalb kein Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip, sondern soll für rechtliche Klarheit im Richtlinientext sorgen, etwa bei Problemen wie endlosen Subunternehmerketten oder der Entsendung von Leiharbeitern", erklärt Jutta STEINRUCK. Weitere Informationen: Büro Steinruck +32 2 28 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)