11.03.2016Ausschaltung eines Verfassungsgerichts ist inakzeptabel Die Einschränkungen des polnischen Verfassungsgerichts durch Regierung und Parlament in Warschau stellen eine ernsthafte Gefahr für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte in Polen dar. So urteilt die Venedig-Kommission des Europarats in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Das nicht bindende Gutachten hatte die polnische Regierung selbst in Auftrag gegeben. "Die Venedig-Kommission bestätigt die Sorge des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission um den Zustand des polnischen Rechtsstaats", stellt die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss, fest. "Die faktische Ausschaltung der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts ist inakzeptabel und verstößt gegen unsere gemeinsamen europäischen Werte." Die Venedig-Kommission hebt hervor, dass es solche massiven Restriktionen eines Verfassungsgerichts in keinem anderen europäischen Land gebe und kritisiert zudem die Geschwindigkeit, in der die Gesetze ohne ausreichende Diskussion im polnischen Parlament und in der Öffentlichkeit verabschiedet wurden. „Ich erwarte, dass die polnische Regierung Konsequenzen aus den Schlussfolgerungen aus Venedig zieht, auch wenn das Gutachten nicht bindend ist. Ich hoffe, dass es nun zu einer breiten Debatte unter Einbeziehung aller Institutionen in Polen kommt, um die polnische Regierung wieder auf Europakurs zu bringen", macht Sylvia-Yvonne Kaufmann deutlich. Am Mittwoch hatte das polnische Verfassungsgericht selbst die Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Die polnische Regierung erkennt dieses Urteil jedoch nicht an, was zu Protesten führte. „Polen spielt eine Schlüsselrolle in der EU und ist ein wichtiger Partner Deutschlands", so Sylvia-Yvonne Kaufmann. "Die starke Zivilgesellschaft im Land hat maßgeblich zum Fall des Eisernen Vorhangs beigetragen. Europa muss nun im Dialog mit allen politisch Verantwortlichen und den Bürgerinnen und Bürgern Polens klarmachen: Wir wollen ein demokratisches Polen, das fest in Europa verankert ist." Die EU-Kommission hat angekündigt, nach genauer Prüfung des Gutachtens der Venedig-Kommission im April eine Bestandsaufnahme der Lage vorzunehmen. Das EU-Parlament wird voraussichtlich ebenfalls kommenden Monat eine Resolution zur Lage in Polen verabschieden. Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 47788, und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513