15.01.2015

Beflügelndes Urteil

Es ist ein Sieg der Verbraucherschützer: Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen - inklusive Steuern und Gebühren. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-573/13). „Ein beflügelndes Urteil im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Evelyne Gebhardt, SPD-Europaabgeordnete und Koordinatorin für den Binnemarktausschuss. „Die Entscheidung erleichtert den EU-Bürgern das Leben und versetzt sie in die Lage, ihre Rechte vollständig auszukosten, die in der Luftverkehrsdienste-Verordnung verankert sind.“ Online-Suchdienste für Flugreisen müssen demnach immer den Endpreis, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte angeben, um dem Verbraucher den direkten Vergleich zu ermöglichen. "Über diese positive Grundsatzentscheidung hinaus muss die EU weiter tätig werden im Hinblick auf Online-Buchungen von Geschäfts-und Urlaubsreisen“, sagt Evelyne Gebhardt. „So sollte etwa die Richtlinie zu Pauschalreisen reformiert werden. Die EU sollte den Reisenden ein umfängliches Rücktrittsrecht innerhalb von 24 Stunden einräumen – sofern der Verbraucher auf ein günstigeres Vergleichsangebot verweisen kann.“ Weitere Informationen: Büro Gebhardt +33 3881 75466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)