19.08.2016

Bernd LANGE: „Nacharbeit nötig“

Das Handelsabkommen der EU mit Kanada ist derzeit auf dem Prüfstand. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Frühjahr über das Vertragswerk abstimmen. Der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange, sieht bei drei Punkten Klärungsbedarf. Nach jahrelangen Verhandlungen liegt jetzt ein CETA-Text vor. Kann sich das Ergebnis sehen lassen? Globalisierung muss gestaltet werden. Wir brauchen gute Handelsabkommen, die klare Regeln für Sozial-, Umwelt- und Verbrauchschutzstandards setzen. Kanada ist der engste Handelspartner und darüber hinaus ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Kanada hat seit November 2015 eine progressive Regierung, die sich klar zur fairen Gestaltung der Globalisierung bekennt. Seit 1976 hat Europa mit Kanada ein Handelsabkommen, das bis heute gültig ist. Darauf aufbauend ist ein umfassendes modernes CETA-Abkommen erarbeitet worden, in vielen Bereichen mit fortschrittlichere Regeln und Standards, als dies in bisherigen europäischen und nationalen Handelsabkommen der Fall war. Die Rahmenbedingungen für ein fortschrittliches Abkommen sind gut. Aber natürlich müssen im parlamentarischen Prozess offene Punkte und Fragestellungen eindeutig geklärt werden, damit CETA ein gemeinsames Projekt zur fairen Gestaltung der Globalisierung ist. Beim SPD-Parteikonvent am Montag, 19. September, werden in Wolfsburg mehr als 200 Delegierte über CETA diskutieren. Was erwartest Du von den Beratungen? Sachlich und rational den Text analysieren, Stärken und Schwächen benennen sowie Anforderungen an die weitere Arbeit formulieren. Die SPD hat beim Konvent 2014 eindeutige Vorgaben gesetzt. Dabei geht es etwa um eine faire Gerichtsbarkeit zum Investitionsschutz, parlamentarische Entscheidungshoheit und die Vermeidung von Dumping-Wettbewerb. Erfüllt CETA die Vorgaben der Partei? Ich habe eine ausführliche Gegenüberstellung unserer Beschlüsse und des CETA-Textes erarbeitet. Daraus ergibt sich, dass viele unserer Positionen enthalten sind. Allerdings gibt es in drei Feldern Abweichungen. Das betrifft den Investitionsgerichtshof, die Umsetzung der Arbeitnehmerrechte und die Form des Zugangs zum Dienstleistungssektor. Hier bedarf es Klarstellungen. Umstritten sind vor allem die privaten Schiedsstellen, die neben rechtsstaatlichen Instanzen entscheiden könnten. CETA sieht erstmals einen öffentlichen Investitionsgerichtshof vor. Ist die Kritik damit hinfällig? Erst einmal ist festzuhalten, dass die Überwindung privater Schiedsgerichte des alten ISDS-Systems nur durch sozialdemokratischen Druck möglich wurde. Das neue Modell ist sicherlich ein großer Fortschritt. Dies wird übrigens international anerkannt, wie auf der Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen im Juli. Das Ziel ist ein internationaler Gerichtshof. Das haben EU und Kanada gemeinsam auch dort vorgestellt. Aber hinsichtlich der absoluten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und bei der hieb- und stichfesten Klärung der materiellen Rechtsgrundlagen bedarf es noch Nacharbeit. Viele Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass durch Handelsabkommen Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden können. Stimmt das? Für mich ist die Stärkung der Arbeitnehmerrechte der zentrale Punkt von modernen Handelsabkommen. Ein intensivierter Handel kann nur akzeptiert werden, wenn es keinen Druck auf die Sozialsysteme gibt und Arbeitnehmer in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten. Dazu gehören die acht Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das universelle Arbeitnehmergrundgesetz. Kanada hatte bis 2015 nur sechs davon ratifiziert. Am 9. Juni erfolgte die Ratifizierung einer weiteren. Im Oktober ist die Ratifizierung der letzten noch offenen Kernarbeitsnorm angekündigt. Was sicher auch ein Erfolg ist. Die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Umsetzung des Abkommens ist weiter zu stärken ebenso wie bei Nichteinhaltung die Sanktionierung. Im Feld der Dienstleistungen wird ja durch die Anwendung einer generellen Marktöffnung mit vielen Ausnahmen von dem Konventsansatz abgewichen, der Marktöffnung in definierten Bereichen als vertrauensvoller ansah. Wie sieht es da aus? Es gibt im CETA-Abkommen eine Reihe von Sicherheitsnetzen, viele allgemeine und spezielle Schutzvorbehalte und ein Ausschluss für neue Dienstleistung. In jedem Fall ist aber sicherzustellen, dass der Schutz der Daseinsvorsorge ohne Schlupflöcher für alle Bereiche gilt. Es muss eine Absicherung jeglichen Handlungsspielraums für kommunale Körperschaften und zur Rekommunalisierung geben. Hier werden wir prüfen und nachfeilen. Eine letzte Frage: Werden sich durch CETA Sozial- oder Umweltstandards ändern? Klares Nein. Beide Seiten verpflichten sich, Sozial- und Umweltstandard weiter zu verbessern. Kanada und die EU sind sich in vielen dieser Fragen näher als der andere Handelspartner in Nordamerika. Aber es gibt auch unterschiedliche Ansätze. Diese werden respektiert und ein freiwilliger Dialog ist verabredet.