17.07.2013

Besserer Schutz vor Betrug durch Europäischen Staatsanwalt

EU-Kommission stellt Pläne für eine europäische Staatsanwaltschaft vor Die Europäische Kommission will Betrugsdelikte gegen die EU effektiver bekämpfen. Am Mittwoch haben der für Betrugsbekämpfung zuständige Kommissar Algirdas Semeta und Justiz-Kommissarin Viviane Reding ihren Vorschlag für eine europäische Finanz-Staatsanwaltschaft (EPPO) vorgelegt. Der sozialdemokratische Sprecher im Haushaltskontrollausschuss Jens Geier und die Innenexpertin Birgit Sippel begrüßen grundsätzlich den Kommissions-Vorschlag: "Bisher scheitert eine erfolgreiche Bekämpfung von grenzüberschreitenden Betrugsfällen teilweise an unterschiedlichen Rechtsauffassungen oder Bürokratiehürden in den betroffenen Mitgliedstaaten. Eine effektive europäische Strafverfolgung in Verbindung mit hohen Verfahrensgarantien stellt sicher, dass wir in Zukunft schneller jenen das Handwerk legen, die sich schamlos an den europäischen Geldtöpfen bereichern." Die Kommission schlägt eine dezentrale Organisation der Europäischen Staats­anwaltschaft vor: Jeder Mitgliedstaat ernennt einen delegierten Staatsanwalt, der auf nationaler Ebene Finanz-Betrugsfälle verfolgt und zur Anklage bringt. Der unabhängige Europäische Staatsanwalt soll die Koordinierung und Aufsicht übernehmen. Laut Lissabonvertrag soll die neue Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der EU handeln und in diesem Rahmen auch Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Vernehmungen von betroffenen Personen durchführen dürfen. "Der Europäische Staatsanwalt erweitert die Möglichkeiten grenzüberschreitender Betrugsbekämpfung. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, darf schließlich selber keine strafrechtlichen Ermittlungen durchführen, sondern lediglich seine Untersuchungsergebnisse an die Mitgliedstaaten weiterleiten", erklärt Jens Geier: "Oft genug versanden die OLAF-Empfehlungen bei den nationalen Behörden, weil sie dort mit nur geringer Priorität weiterverfolgt werden. Da ist ein europäischer Staatsanwalt mit klaren Kompetenzen ein wichtiger Schritt in der Betrugsverfolgung und -bekämpfung." Im Jahr 2012 forderte OLAF Einziehungen im Wert von über 280 Millionen Euro, von denen die Mitgliedstaaten allerdings nur knapp 85 Millionen Euro tatsächlich eingezogen haben. Im EU-Parlament wird der Vorschlag gleichberechtigt im Haushaltskontrollausschuss und im Innenausschuss beraten. "Der Ausbau eines Europa der Freiheit und Sicherheit muss neben einer verbesserten Koordinierung der Strafverfolgungsmechanismen auch immer mit EU-weit hohen rechtsstaatlichen Garantien für die Betroffenen, etwa dem Recht auf ein faires Verfahren oder der Unschuldsvermutung einhergehen", mahnt die Innenexpertin Birgit Sippel. Damit ein europäischer Finanzstaatsanwalt auch wirklich tätig werden kann, müsse auf mitgliedstaatlicher Ebene das materielle Strafrecht angeglichen werden. Ein Richtlinien-Vorschlag hierzu wird derzeit von Rat und Parlament beraten. Für weitere Informationen: Büro Geier +32 2 28 47874, Büro Sippel +32 2 28 47559 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin).