30.06.2017Besserer Schutz vor krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz Giftige Lacke, Dämpfe oder Staubpartikel: Rund 100.000 Menschen sterben jedes Jahr, weil sie bei der Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt waren. Nun hat das Europaparlament angeführt von den Sozialdemokraten einen Durchbruch für mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erzielt. Nach nächtelangen Verhandlungen mit EU-Kommission und Rat haben sich die Vertreter auf europaweit verbindliche und strengere Grenzwerte für Holzstaub, Chrom VI-Verbindungen und Quarzstaub geeinigt. Diese kommen beispielsweise als Legierungen bei der Behandlung von Oberflächen zum Einsatz sowie beim Schweißen von Edelstahl. „Dass Menschen bei ihrer Arbeit krebserregenden Substanzen ausgesetzt sind, ist nicht hinnehmbar. Die Überarbeitung der Krebsrichtlinie war lange überfällig. Wir haben nach zähen Verhandlungen erreicht, dass der Lackierer oder der Schweißer künftig bei ihrer Arbeit besser geschützt sind“, sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament hatte jahrelang eine Überarbeitung der Krebsrichtlinie gefordert. Die Kommission hat dazu im Frühjahr 2016 einen Vorschlag für das erste der drei in der Richtlinie enthaltenen Pakete mit einer Reihe von Grenzwerten veröffentlicht. „Besserer Schutz bedeutet auch, dass Stoffe in die Richtlinie aufgenommen werden müssen, die Unfruchtbarkeit verursachen oder Schwangerschaften gefährden. Hier konnten wir erreichen, dass die Kommission die Möglichkeit prüft, diese reprotoxischen Stoffe spätestens bis zum ersten Quartal 2019 in die Richtlinie aufzunehmen. Es ist höchste Zeit hierzu konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen, denn in der EU sind mindestens zwei bis drei Millionen Arbeitnehmer fortpflanzungsgefährdenden Substanzen ausgesetzt“, so Jutta STEINRUCK. Die Einigung sieht außerdem vor, dass die nationalen Behörden, die für die Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern in den Mitgliedstaaten zuständig sind, künftig auch nach Ende der Beschäftigung Kontrollen durchführen. „Selbst viele Jahre nachdem ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit beendet hat, kann eine lebensbedrohliche Krankheit aufgrund von Einflüssen am Arbeitsplatz ausbrechen. Diese Spätfolgen werden wir künftig besser im Blick haben“, sagt Jutta STEINRUCK. Die Einigung zum ersten Paket muss bei der ersten Lesung im Beschäftigungsausschuss und später in der Plenarsitzung bestätigt werden. Daneben müssen noch zwei Pakete mit weiteren Stoffen überarbeitet werden. Weitere Informationen: Büro Jutta Steinruck +32 228 38563 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)