29.11.2016

Bezahlte Filme, Serien und Sport-Abos müssen europaweit nutzbar sein!

„Die europäischen Bürgerinnen und Bürger werden in Zukunft audiovisuelle Online-Dienste wie etwa Netflix oder SkyGo, für die sie bezahlt haben, auch im EU-Ausland nutzen können. Dies ist eine große Errungenschaft für all diejenigen, die reisen, im Ausland studieren oder beruflich in Europa unterwegs sind“, so Dietmar Köster. Der SPD-Europaabgeordnete ist Mitglied im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, der am Dienstag für die Verordnung zur grenzüberschreitenden Mitnahme von Online-Inhalten gestimmt hat. Öffentlich-rechtliche oder kostenlose Anbieter audiovisueller Online-Dienste können laut der neuen Verordnung künftig entscheiden, ob sie ihre Programme ebenso für die grenzüberschreitende Mitnahme zur Verfügung stellen wollen. Die grenzüberschreitende Mitnahme von audiovisuellen Online-Diensten beruht darauf, dass die Abonnierenden nachweisen müssen, in welchem EU-Mitgliedsstaat sie wohnen. „Für uns Sozialdemokraten war es unter anderem besonders wichtig, dass die Anbieter von Online-Diensten keinen Missbrauch mit den persönlichen Daten ihrer Kundinnen und Kunden bei deren Wohnsitz-Überprüfung betreiben. So ist es nach der neuen Verordnung verboten, die Datenspuren, die die Nutzenden der Online-Dienste im Internet hinterlassen, zu speichern oder für anderen Zwecke auszuwerten“, erklärt Dietmar Köster. In den kommenden Monaten wird das EU-Parlament mit EU-Kommission und dem Europäischen Rat einen finalen Text verhandeln. Dietmar Köster hofft, dass es hierbei rasch zu einem Ergebnis kommt, damit die Nutzer so bald wie möglich von der Errungenschaft der grenzüberschreitenden Mitnahme ihrer Online-Inhalte profitieren. Weitere Informationen: Büro Köster +32 2 28 77607 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 86 45 13