26.02.2014Bleiben lassen! – Jugendliche vom Griff zur Zigarette abhalten! Zigaretten in schicken Schachteln, die wie Lippenstifte anmuten, gehören bald endgültig der Vergangenheit an. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für die überarbeitete EU-Tabakprodukt-Richtlinie gegeben und damit den zuvor zwischen Vertretern von Parlament und Mitgliedstaaten gefundenen Kompromiss bestätigt. Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist es vor allem, Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abzuhalten. "Es ist unfassbar, dass solche hübschen kleinen Packungen bisher erlaubt waren und zudem noch gelegentlich kostenlos zu Werbezwecken angeboten wurden", so die SPD-Europaabgeordnete und Gesundheitsexpertin Dagmar ROTH-BEHRENDT. Künftig müssen in jeder Zigarettenpackung mindestens 20 Zigaretten enthalten sein. Darüber hinaus wird auf 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Verpackung vor den Gefahren und Folgen des Zigarettenkonsums gewarnt. "Die Warnhinweise sind wichtig, um insbesondere 'Einsteigern' zu verdeutlichen, welche gesundheitlichen Risiken beim Rauchen drohen", so der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Matthias GROOTE. Das Parlament konnte sich auch mit seiner Forderung durchsetzen, Geschmacksstoffe zu verbieten: "Die Zigarette darf nicht nach Erdbeere oder Minze sondern muss nach Tabak schmecken", begrüßt Matthias GROOTE die Einigung. "Menthol ist als Zusatzstoff besonders tückisch, da es betäubend wirkt und deshalb ein tiefes Inhalieren des Rauches erleichtert. Man merkt also nicht einmal, dass man sich schadet", ergänzt Matthias GROOTE. Das Verbot der Geschmacksstoffe gilt mit Inkrafttreten der Richtlinie, nur für Menthol ist erst ab 2020 endgültig Schluss. Zum ersten Mal wird es künftig auch eine Regelung für E-Zigaretten in der Europäischen Union geben. So sehen die neuen Vorschriften vor, dass die sogenannten Liquids, also die zu verdampfende Flüssigkeit, unter die Richtlinie für Medizinprodukte fallen, wenn der Hersteller in seinem Produkt eine Entwöhnung vom Rauchen in Aussicht stellt. Ansonsten fallen die Liquids unter die Tabakgesetzgebung und werden mit den gleichen Auflagen in Sachen Vermarktung und Abgabe belegt wie andere Tabakprodukte. "Ich hätte mir gewünscht, dass Liquids in E-Zigaretten grundsätzlich als Medizinprodukt gelten, kann aber mit der gefundenen Lösung gut leben", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Unverständlich und inkonsequent ist jedoch, dass es kein Verbot von Geschmacksstoffen in den Liquids elektronischer Zigaretten geben wird. Damit wird die E-Zigarette aufgewertet", kann Dagmar ROTH-BEHRENDT vor dem Hintergrund, dass es bislang keine Studien zu den möglichen Langzeitfolgen von E-Zigaretten gibt, kein Verständnis aufbringen. Den Mitgliedstaaten steht es aber frei, strengere Regeln zu erlassen, um die Bevölkerung vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen. Weitere Informationen: Büro Roth-Behrendt +33 3881 77453, Büro Groote +33 3881 77431 und Algara Stenzel +32 473 93 00 60 (Pressesprecherin)