25.09.2014"Brandgefährliches Kältemittel darf nicht in unsere Autos" Der Kampf um ein umstrittenes Kältemittel zwischen der Bundesrepublik und der EU-Kommission geht weiter. Die Kommission wird das zweite Vertragsverletzungsfahren gegen Deutschland einleiten. Die Bundesregierung soll Daimler zur Nutzung des Kältemittels R1234yf zwingen. Matthias GROOTE, SPD-Europaabgeordneter und Sprecher der Sozialdemokraten im Umweltausschuss, steht der Substanz R1234yf sehr kritisch gegenüber: "Bei dem Kältemittel handelt sich um einen fragwürdigen Ersatz des extrem klimaschädlichen Vorgängers R134a. Greenpeace und andere Umweltverbände warnen seit langer Zeit im Schulterschluss mit Daimler vor der Brandgefährlichkeit des Kältemittels." "Bereits Anfang 2013 hat Daimler von fehlerhaften Tests berichtet", erklärt der Sozialdemokrat. Laut der EU-Kommission solle es sich bei den Testresultaten, die Daimler zitiert und nach denen das Kühlmittel als gefährlich einzustufen sei, lediglich um eine Ausnahme handeln. "Die Testergebnisse des Kraftfahrt-Bundesamtes stufen das Kältemittel R1324yf jedoch ebenfalls als riskant ein", sagt Matthias GROOTE. "Auch die Bundesregierung sieht das erhöhte Sicherheitsrisiko als erwiesen an." Der Sozialdemokrat begrüßt die Entscheidung von Daimler, das Kältemittel nicht zu verwenden. "Sowohl die Industrie als auch die Umweltverbände haben die EU-Kommission gewarnt!", so Matthias GROOTE. "Anstatt den Fehler einzugestehen, setzt die EU-Kommission Deutschland eine finale Frist, bis zu der die Regierung Daimler zur Nutzung des Mittels zwingen soll. Dabei gibt es bessere Alternativen, etwa eine Auto-Klimatisierung auf CO2-Basis. CO2-basierte Kühlmittel sind ungefährlich, weitaus weniger schädlich fürs Klima und industriepolitisch neutral. Laut dem Autobauer können diese bereits 2017 verwendet werden. EU-Regeln sind in bestimmten Bereich sehr sinnvoll. Jedoch sollte der Schutz der Bürger immer im Vordergrund stehen." Sollte Daimler sich weiterhin weigern das Kältemittel zu benutzten, könnte die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Weitere Informationen: Büro Groote +32 2 28 38431 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)