24.07.2013... dass der Europäische Binnenmarkt 2012 seinen 20. Geburtstag hat? Seit 20 Jahren können wir innerhalb von Europa reisen, ohne unseren Reisepass vorzuzeigen, problemlos in anderen europäischen Ländern arbeiten und leben und beim Online-Shopping die Preise in ganz Europa vergleichen. Dennoch muss noch viel getan werden, um den EU-Binnenmarkt zu vollenden und voll funktionsfähig zu machen. Der Binnenmarkt findet seine rechtliche Grundlage in Art. 26 und 27 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In den Art. 28ff AEUV finden sich die vier Grundfreiheiten, die den Binnenmarkt ausmachen: Der freie Warenverkehr, die Freizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Weitere Informationen finden Sie im Internetportal der EU.