14.03.2017Deutliche Verbesserung des Waffenrechts Strengere Kennzeichnungspflichten, schärfere Verbote: Das neue Waffenrecht, dem das Europaparlament am Dienstag, 14. März, zugestimmt hat, ist nach Ansicht der SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Notwendigkeit nach mehr Sicherheit einerseits und den Interessen von Sportschützen andererseits. „Wir müssen gewährleisten, dass Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Deshalb haben wir in den Verhandlungen mit Rat und Kommission um effektive Maßnahmen zur Kontrolle beim Erwerb und Besitz von Feuerwaffen gerungen. Das Ergebnis ist sicher nicht perfekt, insgesamt aber eine deutliche Verbesserung gegenüber den bestehenden Regelungen“, so Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Binnenmarktexpertin. Die reformierte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Schusswaffen und ihre Bestandteile besser gekennzeichnet werden. Zudem sollen auch sogenannte Salut- oder akustische Waffen - also ehemals scharfe Waffen, die wieder aktiviert werden können - künftig registriert werden. „Europaweit geraten zu viele einstmals legale Schusswaffen auf den Schwarzmarkt. Mit den neuen Regeln schaffen wir die längst überfälligen Voraussetzungen dafür, dass die zuständigen Behörden einen besseren Überblick über den Bestand und den Besitz von Schusswaffen erhalten“, so Evelyne Gebhardt. „Damit schließen wir gefährliche Sicherheitslücken, die während des Lebenszyklus einer Waffe - von der Produktion über Handel und Besitz, bis hin zu ihrer Vernichtung - auftreten können.“ Mit der neuen Regelung werden künftig auch Kauf und Besitz von besonders gefährlichen halbautomatischen Schusswaffen verschärft: Verboten sind dann halbautomatische Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen, halbautomatische Langwaffen, die mehr als 10 Patronen aufnehmen, sowie Langwaffen, die sich leicht verbergen lassen. Aktive Sportschützen können allerdings vom Verbot des Erwerbs und Besitzes von besonders gefährlichen Feuerwaffen befreit werden, wenn sie diese für die Ausübung einer offiziell anerkannten Schießdisziplin benötigen. „Ich hätte mir strengere Regeln und insbesondere eine eindeutigere Definition von, besonders gefährlichen Schusswaffen‘ gewünscht, weil die Größe des Magazins einer Waffe nur ein bedingt taugliches Abgrenzungsmerkmal darstellt“, so Evelyne Gebhardt. Dennoch ist sie mit dem jetzigen Kompromiss einverstanden. „Insgesamt haben wir einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen Waffenbesitzern und der Sicherheit unserer Bürger und Bürgerinnen geschaffen. Nicht zuletzt senken wir damit das Risiko, dass legale Feuerwaffen bei Terroranschlägen oder Amokläufen zum Einsatz kommen.“ Die Reform war auch eine Reaktion auf die Terroranschläge der vergangenen Jahre in mehreren europäischen Ländern. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Sommer 2018 in nationales Recht umgesetzt haben. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressereferentin)