11.11.2014„Deutschland darf kein Bittsteller bei Saatgut-Unternehmen sein“ Der Umweltausschuss im Europaparlament bereitet das Feld für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. So haben die Umweltpolitiker während der Ausschusssitzung am Dienstag in Brüssel dafür gestimmt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten den Anbau von genveränderten Pflanzen (GVO) künftig selbst beschränken oder ganz untersagen können. Susanne Melior, SPD-Europaabgeordnete im Umweltausschuss, freut sich über das Ausschussvotum: „Endlich herrscht bald mehr Rechtssicherheit. Deutschland kann demnächst selbst entscheiden, ob Genpflanzen auf unseren Feldern angebaut werden oder nicht. Die meisten Deutschen wollen keine Genpflanzen und lehnen grüne Gentechnik ab. Die Bedenken der Menschen nehmen wir ernst und setzen sie in Politik um.“ Susanne Melior weiter: „Konventionelle und ökologische Landwirtschaft dürfen nicht durch den Anbau von Genpflanzen gefährdet oder gar verhindert werden. Die EU-Länder müssen daher zwingend auch Ko-Existenzmaßnahmen und Abstandsregeln festlegen.“ Bereits 2010 legte die EU-Kommission einen Entwurf für die Überarbeitung der Richtlinie zur Freisetzung von GVO vor. Daraufhin hatte das Europäische Parlament im Sommer 2011 in erster Lesung mit etlichen Änderungen am Kommissionsvorschlag seine Position verabschiedet. Der Ministerrat fand allerdings erst diesen Sommer einen einheitlichen Standpunkt. Nun wollen die Parlamentarier in den kommenden Monaten in zweiter Lesung endgültig darüber abstimmen. Wichtigster Punkt sind sogenannte Ausstiegsklauseln aus dem GVO-Anbau, die ein Zwei-Phasen-System vorsehen. Demnach sollen in einer ersten Phase die EU-Staaten noch während des GVO-Zulassungsverfahrens beantragen können, aus dem Verfahren komplett herausgenommen zu werden. Stimmt das antragstellende Unternehmen zu, gibt es keine Anbauzulassung für das jeweilige Staatsgebiet. Stimmt das Unternehmen nicht zu, folgt die zweite Phase, in der die Mitgliedstaaten gesondert begründen müssen, warum sie vom Zulassungsantrag ausgenommen werden sollen. Susanne Melior möchte, dass die Zuständigkeiten während dieses Verfahrens klar geregelt sind: „Deutschland darf kein Bittsteller bei den Saatgut-Unternehmen sein. Die Regierungen der EU-Staaten sollten nicht direkt mit den Unternehmen über Zulassung oder Nichtzulassung von Genpflanzen verhandeln. Diesen verwaltungstechnischen Akt muss die EU-Kommission auf europäischer Ebene leisten.“ Europaparlament, Rat und Kommission werden in den bis Ende des Jahres angesetzten Verhandlungen dafür einen Kompromiss finden müssen. Die Abgeordneten sollen voraussichtlich im Januar 2015 abschließend im Plenum über die Richtlinie abstimmen. Weitere Informationen: Büro Melior +32 2 28 45183 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin)