14.11.2012

Ein erster Schritt zum Einreißen der gläsernen Decke

"Ein erster Schritt zum Einreißen der gläsernen Decke" "Es scheint, dass die Kommission jetzt endlich bereit ist die notwendigen Schritte zu unternehmen, die 'Gläserne Decke' zu durchbrechen. Eine Quote ist wie ein Krückstock: es geht sich leichter ohne, aber manchmal ist er notwendig", so Kerstin Westphal, SPD-Europaabgeordnete zu der Pressekonferenz von EU-Kommissarin Viviane Reding. Reding unterbreitete einen Richtlinienvorschlag, der zum Ziel hat bis 2018 in allen Aufsichtsräten von öffentlichen und bis 2020 in allen privaten Unternehmen eine 40 Prozent Quote des im Unternehmen 'unterrepräsentierten Geschlechts' zu garantieren. "Ich bin überzeugt, dass wir im Parlament diesen Vorschlag verbessern können – wir wollen 40 Prozent Frauen auch in Vorständen", meinte Constanze Krehl, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, dazu und stellte fest, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. "Nach dem 'mutigen' Schritt der Kommission erwarte ich nun harte und kontroverse Verhandlungen mit dem Rat. Die Kommission schlägt zu wenige Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn die Quote in einem Unternehmen nicht erreicht wird", erläuterte Kerstin Westphal. In dem vorgestellten Vorschlag tauchen deutlich weniger Sanktionen auf als erwartet. "Ich will, dass der Katalog von Sanktionen verbessert wird. So sollten auch der Entzug von Fördermitteln und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen möglich sein. Sanfte Sanktionen wären gleichbedeutend mit einer nutzlosen 'Frauenquote light'", machte Constanze Krehl abschließend klar. Hintergrund: Bereits im September 2012 war ein Richtlinienvorschlag der Kommission durchgesickert. Neu ist an dem heute präsentierten Vorschlag, dass die Auswahl von Aufsichtratsmitgliedern auf der Basis von neutralen, einheitlichen Kriterien erfolgt. Unternehmen mit weniger als 10 Prozent weiblicher Belegschaft sind von der Quote nicht betroffen – was vermutlich für viele technische Unternehmen der Fall ist. Und Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit festzustellen, dass die im Vorschlag avisierten Ziele erreicht seien, wenn schon jetzt ein Drittel des Gremiums aus Frauen bestehe. In Deutschland sind nur rund 15 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen weiblich - bei Vorständen sind es gerade mal drei Prozent. Die Quote funktioniert dergestalt, dass bei der Bewerbung für den Aufsichtsrat bei gleicher Qualifikation das im Unternehmen unterrepräsentierte Geschlecht zu bevorzugen ist.