06.10.2011

Ein klares Votum für wettbewerbsneutralen Umweltschutz im Flugverkehr

EuGH-Generalanwältin sieht kein Verstoß gegen internationales Recht Als wichtigen Etappensieg bezeichnete der SPD-Europaabgeordnete Matthias GROOTE den am Donnerstag von der Generalanwältin in Luxemburg vorgelegten Schlussantrag, wonach die Einbeziehung von Fluggesellschaften in den Handel mit Emissionszertifikaten (ETS) nicht gegen internationales Recht verstoße. "Die Einschätzung der Generalanwältin ist ein voller Erfolg für das europäische Emissions­handelssystem. Der Schlussantrag bestätigt unser politisches Ziel, Emissionen im Flugverkehr drastisch zu reduzieren", zeigte sich Matthias GROOTE, stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, erfreut. "Es gibt keinen einleuchtenden Grund, warum bei einem Flug von Frankfurt nach Washington nur für einen Teil der Strecke Zertifikate gekauft werden müssen, US-Airlines sich aber nicht beteiligen sollen. Im Europäischen Parlament haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Emissionshandelssystem wettbewerbsneutral ausgestaltet ist und sich alle Fluglinien beteiligen müssen. Europäische Airlines könnten ansonsten von günstigen Tickets der außereuropäischen Konkurrenz abgehängt werden", erklärte Matthias GROOTE. Ab dem 1. Januar 2012 sollen auch US-amerikanische Luftfahrtunternehmen, die von der EU aus starten oder landen, Emissionszertifikate kaufen müssen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befasste sich am Donnerstag in den Schlussanträgen der Generalanwältin erneut mit der Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel, nachdem drei US-Fluggesellschaften und die amerikanische Flugverkehrsorganisation ATA gegen die Gültigkeit der ETS-Richtlinie für Fluglinien aus Nicht-EU-Staaten geklagt hatten. Die Generalanwältin hält die Richtlinie allerdings mit internationalem Recht, wie dem 'Open-Skies'-Abkommen und dem Kyoto-Protokoll, für vereinbar. "Statt einen Handelskrieg herbeizuschwören, liegt es an der konstruktiven Mitarbeit der Vereinigten Staaten und China, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Wenn es die USA beispielsweise schaffen würden, ähnliche Regelungen wie das europäische Emissionshandelsystem einzuführen, sähe die EU-Richtlinie durchaus Ausnahmen vor", regte Matthias GROOTE an. Der SPD-Abgeordnete ist zuversichtlich, dass die Richter am EuGH den Schlussanträgen der Generalanwältin folgen werden.