14.12.2016

Einigung im Interesse der Fischer

Der Fischereirat der Europäischen Union hat in der Nacht zu Mittwoch, 14. Dezember, die Nordseefangquoten für 2017 festgelegt. Während die Nordseefischer Kürzungen beim Schellfisch erwartet, steigen die erlaubten Fangmengen für Kabeljau und Makrele und besonders für Seelachs. Beim Seelachs blieben die Minister aber sogar unter den von Wissenschaftlern empfohlenen Höchstgrenzen. „Die Entscheidung, nicht das Maximum bei den Fangquoten für Seelachs zuzulassen, ist im Interesse der Fischer, die bei einer so drastischen Anhebung eine Störung der Märkte befürchteten“, erklärt die SPD-Europaabgeordnete Ulrike Rodust. „Dass wir aber überhaupt so starke Ausschläge nach oben berücksichtigen müssen, ist natürlich ein gutes Signal. Es zeigt, dass gutes Fischereimanagement die Bestände anwachsen lässt. In der Nordsee sind wir bei vielen Arten schon auf dem richtigen Weg. Anders sieht das im Nordost-Atlantik aus, wo die Fischereiminister leider erneut höhere Quoten festlegten, als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden“, so Ulrike Rodust. Über die im kommenden Jahr geltenden maximal zulässigen Fangmengen für die wichtigsten kommerziellen Fischbestände in der Nordsee und im Atlantik wird jeweils im Dezember verhandelt. Diskussionsgrundlage ist ein auf wissenschaftlichen Gutachten basierender Vorschlag der Europäischen Kommission. Bei der Vorstellung ihres Entwurfs hatte die Kommission noch weitere Quotenerhöhungen für Fischereien in Aussicht gestellt, für die ab 2017 ein Anlandegebot gilt. „Das Anlandegebot verpflichtet die Fischer in der EU nach und nach bis 2019, unerwünschten Beifang mit an Land zu bringen, statt ihn wie bisher tot oder verletzt ins Meer zurückzuwerfen. Die angekündigten Quotenaufschläge sollen den Fischern den Übergang zu der neu eingeführten Regelung erleichtern. Wichtig ist aber, dass dies geschieht, ohne zusätzlichen Druck auf gefährdete Bestände auszuüben. Deren weitere Erholung darf auf keinen Fall durch die Quotenfestsetzung verzögert werden“, erläutert die sozialdemokratische Fischereiexpertin. Der Rat muss der Einigung noch formell zustimmen. Die Verordnung wird am 19.12.2016 auf der Tagung der Umweltminister behandelt werden. Weitere Informationen: Büro Rodust +32 2 28 47502 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressereferentin)