23.11.2011Endlich Gleichbehandlung für Saisonarbeiter in Sicht! Beschäftigungsausschuss stimmt über Saisonarbeitsrichtlinie ab Saisonbeschäftigte aus Drittsaaten sollen künftig in der EU die gleichen Rechte haben wie einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der mitberatende Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament hat am Mittwoch in Brüssel einen entsprechenden Berichtsentwurf zur Saisonarbeitsrichtlinie angenommen. "Unsere Kernforderung haben wir erreicht: das Gleichbehandlungsprinzip für Saisonarbeiter aus Drittstaaten. Saisonbeschäftigte können nicht nur die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen einfordern, sondern sollen auch im Bereich der sozialen Sicherheit den europäischen Arbeitnehmern gleichgestellt sein. Die europäischen Sozialdemokraten haben damit bewiesen, dass der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort nicht nur heiße Luft ist", so die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK. Bei ihrer Abstimmung folgten die Ausschussmitglieder mit großer Mehrheit den Empfehlungen des sozialdemokratischen Berichterstatters und haben sich für ein starkes Durchgreifen bei Verletzung von Arbeitnehmerrechten, für effiziente Klagemöglichkeiten für Saisonarbeiter, sowie für regelmäßige Arbeitsinspektionen ausgesprochen. Jutta STEINRUCK: "Wir haben es geschafft, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf gewerkschaftliche Organisation in der Richtlinie zu verankern. Nur so geben wir Saisonarbeitern aus Staaten außerhalb der EU die nötigen Rechte, um gegen Ausbeutung vorzugehen. Denn ohne Papiere und mit miserablen Löhnen können sie sich nicht gegen ihre Arbeitsvermittler wehren. Hier sind gewerkschaftliche Zusammenschlüsse und faire Tarifverhandlungen unverzichtbar und gleichzeitig ein Schutz europäischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Lohndumping." Birgit Sippel, die im federführenden Innenausschuss die Richtlinie für die SPD-Abgeordneten betreut, erklärte: "Auch beim Anwendungsbereich haben wir Sozialdemokraten eine klare Mehrheit für eine Begrenzung auf die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau und Tourismus erreicht. Das ist wichtig, um in anderen Sektoren, wie etwa dem Bausektor, Missbrauch zu vermeiden." Eine Ausweitung auf weitere Sektoren sollen die Mitgliedstaaten nur nach Anhörung und unter Beteiligung der Sozialpartner vornehmen können. "Diese Errungenschaften müssen wir nun noch in der Abstimmung im Innenausschuss durchsetzen, die für Anfang nächsten Jahres vorgesehen ist", so Birgit Sippel weiter. Gerade vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation in Nordafrika sei die Richtlinie von besonderer Bedeutung: "Die Entwicklungen in Nordafrika und der Bedarf an Arbeitskräften in der EU macht es notwendig, Wege für legale Beschäftigung zu schaffen, um illegale Zuwanderung einzudämmen", betonte Birgit Sippel abschließend. Hintergrund: Der Richtlinienentwurf ist Teil des von der Kommission im Dezember 2005 vorgelegten Aktionsprogramms zur legalen Zuwanderung, das Bedingungen für die Zulassung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten (hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, bezahlte Auszubildende) festlegt. Mit dem Richtlinienvorschlag zu Saisonarbeitern soll ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittländern eingerichtet werden und zugleich die Rechte von Saisonarbeitern festgeschrieben werden. --------------------------------------------------------------------------------