25.10.2016Erster Schritt zur digitalen Barrierefreiheit „Ein erster Schritt zur Barrierefreiheit in der digitalen Welt ist gemacht“, begrüßt Evelyne Gebhardt den Kompromiss zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat. Die Richtlinie soll Websites von öffentlichen Stellen und Verwaltung wie Schulen, Krankenhäuser, Polizei und Gerichte für Behinderte und ältere Menschen einfacher nutzbar machen. „Mit der neuen Gesetzgebung wird verbindlich, dass audiovisuelle Inhalte und Darstellungen auf öffentlichen Websites untertitelt und Manuskripte zwingend zur Verfügung gestellt werden müssen“, so Evelyne Gebhardt, Koordinatorin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Es komme darauf an, einen umfassenderen Schutz in unserer digitalen Gesellschaft voranzutreiben. Öffentliche Websites müssen nun so aufgebaut sein, dass der Inhalt Blinden elektronisch verständlich vorgelesen werden kann, ohne unverständliche Verweisungen oder Hyperlinks. Wenn Bilder für Beschreibungen genutzt werden, müssen diese erklärt werden. „Für Blinde, Sehbehinderte, gehörlose sowie ältere Menschen schafft die Richtlinie konkrete Verbesserungen - und stärkt damit ihre sozialen und bürgerlichen Rechte. Das ist ein Fortschritt“, betont Evelyne Gebhardt, verbraucherpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. Allerdings hätte sich Evelyne Gebhardt noch weitergehende Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gewünscht. „Alle Websites, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, sollten ausnahmslos und für alle Menschen zugänglich sein. Barrierefreiheit muss immer gewährleitet sein, auch wenn Private öffentliche Dienstleistungen im Netz anbieten“, kritisiert Evelyne Gebhardt. „Hinter dieser Anforderung bleibt der aktuelle Kompromiss leider zurück.“ Weitere Informationen: Büro Gebhardt +33 3881 77466 und Katharina Steinwendtner +32 473 930 060 (Pressereferentin)