05.05.2015EU-Beihilferecht endlich umfassend als schärfstes Schwert gegen staatlich organisiertes Steuerdumping nutzen Die EU-Kommission will im Kampf gegen staatlich organisierte Steuervermeidung die sozialdemokratische Forderung nach einer umfassenden Nutzung des EU-Beihilfenrechts aufgreifen. Das gab EU-Wettbewerbskommissarin Magrethe Vestager auf Nachhaken des SPD-Europaabgeordneten Peter Simon in der Sitzung des TAXE-Sonderausschusses am Dienstag bekannt. „Es wird Zeit, dass die Europäische Kommission endlich das scharfe Schwert des EU-Beihilfenrechts auch bei Steuerfragen viel stärker nutzt als bislang. Durch klare Vorgaben zur Anwendung der EU-Beihilferegelungen, kann sie ein für alle Mal unmissverständlich klarstellen, dass die steuerliche Sonderbehandlung bestimmter Unternehmen illegal ist", unterstreicht Peter Simon, Sprecher der S&D-Fraktion. "Schon allein aus Furcht vor den drastischen Konsequenzen würden Unternehmen und Mitgliedsstaaten vor solch staatlich organisiertem Steuerdumping künftig zurückschrecken", so Peter Simon weiter. "In anderen Bereichen wie beispielsweise der Finanzierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sieht sich die EU-Kommission auch in der Lage, durch entsprechende Leitlinien noch das kleinste Detail zu regeln", erläutert Peter Simon. "Warum sollte sie dann im Bereich Steuerabsprachen hierzu nicht fähig sein? Die EU-Kommission kann rechtlich und faktisch ebenso stringente Leitlinien auch für die Unternehmensbesteuerung setzen und daraus einen wirkungsvollen Standard im Kampf gegen staatlich organisierte Steuervermeidung einführen. Die EU-Kommission hat dafür alle Karten in der Hand. Es ist keine Frage mehr des Könnens sondern nur noch des Wollens." Doch noch zögert die EU-Kommission, solche Leitlinien auf den Weg zu bringen. Ihr Argument, diese erst nach weiteren Einzelfallentscheidungen erarbeiten zu können, stößt beim stellvertretenden Vorsitzenden des Wirtschafts- und Währungsausschuss auf Unverständnis. "Die Europäische Kommission steht jetzt in der Verantwortung, umgehend solche Leitlinien zu erstellen. Die kann sie dann nach neuen Einzelfallentscheidungen im Bedarfsfall immer wieder entsprechend anpassen und aktualisieren. Aber nur durch sofortiges Handeln kann die EU-Kommission ein klares Signal der Nulltoleranz für unzulässige Beihilfen an die Mitgliedstaaten senden, an große weltweit agierende Unternehmen sowie an die großen internationalen Beratungsfirmen. Deshalb werden wir Sozialdemokraten nicht locker lassen: Leitlinien jetzt!", so Peter Simon.