03.05.2017

EU-Bürgerinnen und -Bürger vor Brexit schützen

„Das Mandat für die Brexit-Verhandlungen macht klar, dass es keine Gespräche über die zukünftigen Beziehungen mit Großbritannien geben wird, solange die drängendsten Fragen zum Austritt nicht geklärt sind“, sagt Jo Leinen, verfassungspolitischer Sprecher der Europa-SPD nach der Vorstellung des detaillierten Verhandlungsmandats durch den EU-Chefunterhändler Michel Barnier. „Es geht nicht um die bestmöglichen Konditionen für das Vereinigte Königreich, sondern um die Abwicklung der britischen EU-Mitgliedschaft, die auf ihren Wunsch beendet werden soll.“ Es sei folgerichtig, dass sich das erste Verhandlungsmandat auf die Austrittsmodalitäten beschränkt. „Wenn die britische Regierung sich weigert, über den Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger in Großbritannien und die finanziellen Verpflichtungen zu sprechen, werden das sehr kurze Verhandlungsrunden. Die EU-Kommission hat kein darüber hinausgehendes Mandat. „EU-Bürgerinnen und -Bürger in Großbritannien haben sich ein Leben in der Erwartung aufgebaut, dass ihre Rechte garantiert sind“, so Jo Leinen. „Es ist inakzeptabel, wenn sie jetzt schlechter behandelt werden.“ Das Europäische Parlament werde die Verhandlungen aktiv begleiten und erst nach ausreichenden Fortschritten die Eröffnung der zweiten Phase empfehlen. Nicht nur deshalb müssten die Gespräche in voller Transparenz geführt werden. „Die Bevölkerung hat ein Recht, über den Verhandlungsstand und die Prioritäten der EU informiert zu sein. Es wird keine Geheimverhandlungen geben“, sagt Jo Leinen. „Die Standards, die das Europäische Parlament bei den TTIP- und CETA-Verhandlungen erkämpft hat, müssen bei den Brexit-Gesprächen erst recht gelten.“ Das Europäische Parlament werde zudem nur ein Austrittsabkommen akzeptieren, dessen Umsetzung durch den Europäischen Gerichtshof kontrolliert wird. „Mit dem Europäischen Gerichtshof haben wir ein erprobtes Gericht mit einigen der besten Juristen Europas. Wir brauchen keine zusätzlichen Schiedsgerichte“, sagt Jo Leinen. Der Europäische Rat hat auf einem Sondergipfel am 29. April die Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen beschlossen. Am 22. Mai wird der Rat für Allgemeine Angelegenheiten die Aufnahme von Verhandlungen formal autorisieren und ein Verhandlungsmandat für die Kommission beschließen. Die Zweijahres-Frist für die Verhandlungen endet am 29. März 2019. Das Europäische Parlament muss dem Austrittsabkommen zustimmen. Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 38842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)