22.04.2024

„EU macht im Kampf gegen illegale Feuerwaffen ernst“

Strengere Regeln und mehr Transparenz bei Import und Export von Feuerwaffen

Das Europäische Parlament wird heute über schärfere Regeln für den Import- und Export von Gewehren, Pistolen, deren Bestandteile und Munition für den zivilen Gebrauch abstimmen. Damit will die EU gegen illegale Feuerwaffen vorgehen, die laut Schätzungen mehr als die Hälfte der Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch in Europa ausmachen.


Bernd Lange, zuständiger Berichterstatter und Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament:
„Derzeit sind über 35 Millionen illegale Waffen in Europa im Umlauf. Diese Zahlen sind schockierend und nicht hinnehmbar. Die Frage war also nicht, ob gehandelt werden muss, sondern wann endlich. Die aktuellen Regeln spielen der organisierten Kriminalität in die Karten. Die neuen Bestimmungen dagegen sind Wendepunkt im Kampf gegen illegale Feuerwaffen. Endlich macht die EU ernst.

Wir bekommen jetzt nicht nur erstmals EU-weit gleiche Kontrollstandards beim Import, sondern auf Druck des Europäischen Parlaments wurden auch starke Regeln für den Export beibehalten. Das Ausweichen in Staaten mit den schwächsten Regeln wird damit verhindert. Neu ist auch ein einheitliches und zentralisiertes digitales System zur Rückverfolgung von Feuerwaffen und deren Überprüfung durch den Zoll, womit alle Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch erfasst werden. Vor allem in lateinamerikanischen Ländern wurden viele illegale Aktivitäten und Schießereien mit aus Europa eingeschmuggelten Schusswaffen verübt. Es ist nicht nur unsere Pflicht, Europa zu einem sichereren Ort zu machen, sondern auch den Rest der Welt.

Künftig müssen  detaillierte Zahlen über Import- und Exportvolumina von Feuerwaffen in einem öffentlichen Jahresbericht detailliert aufgeführt und dem EU-Parlament vorgelegt werden. Ähnliche Rechenschaftspflichten für mehr Transparenz haben wir bereits in der aktuellen Verordnung für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (Dual Use) eingeführt. Damit bekommt die Europäische Kommission wichtige Daten für zukünftige Gestaltung von Regeln und der europäische Gesetzgeber kann den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung genau auf die Finger schauen“.

Der Rat der Mitgliedstaaten wird als nächstes über die Vereinbarungen entscheiden.