22.05.2012

EU-Strategie zur inneren Sicherheit – Grundrechte und Mitwirkung der Parlamente gewährleisten

Mehr demokratische Mitwirkung bei der Festlegung einer europäischen Sicherheitsstrategie fordern die Abgeordneten im Europäischen Parlament. Das Straßburger Plenum hat am Dienstag mehrheitlich einen entsprechenden Bericht zur internen Sicherheitsstrategie der EU angenommen. Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten: "Es ist wichtig, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Einklang stehen mit den Verpflichtungen, die aus den Grundrechten erwachsen. Innere Sicherheit darf auch nicht allein auf eine zwischenstaatliche Politik reduziert werden, sondern muss ein starkes demokratisches Element beinhalten. Daher fordern wir die Mitwirkung des Europaparlaments und der nationalen Parlamente, um die Prioritäten festzulegen sowie die Instrumente zu beurteilen." Die Mitteilung der EU-Kommission, auf die die Europaabgeordneten mit ihrem Votum nun Stellung genommen haben, befasst sich mit fünf Handlungsschwerpunkten: Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität, Grenzsicherung und Katastrophen. Für das Europäische Parlament sind die darin festgelegten Prioritäten aber nicht umfassend genug formuliert. "Gerade der Schutz der Außengrenzen und die Mobilität von Personen sind keine reinen Sicherheitsfragen, sondern müssen als zentrale Bestandteile einer größer angelegten politischen Strategie betrachtet werden. Dazu muss auch die europäische Immigrations-, Asyl- und Entwicklungspolitik gezählt werden. In dem Gesamtzusammenhang gehört auch die justizielle Zusammenarbeit. Dieser Punkt bleibt aber von der EU-Kommission gänzlich unberücksichtigt, während Maßnahmen auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ungerechtfertigterweise vorgesehen sind", so Birgit Sippel. Die Sozialdemokraten im Europaparlament konnten sich mit ihrer Forderung nach entsprechenden Anpassungen während der parlamentsinternen Verhandlungen durchsetzen. Hintergrund: Die Strategie wurde von dem Europäischen Rat im Februar 2010 beschlossen und durch eine Mitteilung der EU-Kommission im November 2011 konkretisiert. Darin werden maßnahmenorientierte Vorschläge zur Bewältigung der dringlichsten Herausforderungen für die Sicherheit in Europa für den Zeitraum bis 2014 vorgestellt.