02.05.2014

EU-US-Handelsabkommen: Sieben Forderungen der Sozialdemokraten im Europaparlament

Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament stellen sieben wesentliche Forderungen an ein EU-USA-Handelsabkommen (TTIP). So werden wir etwa TTIP ablehnen, wenn sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten sein sollten, die bedenkliche Konsequenzen für das Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht haben. Wir stehen deshalb vor einem harten Kampf mit der rechten Mehrheit im Europäischen Parlament. Die Forderungen im Einzelnen: 1. Keine Absenkung von EU-Standards 2. Datenschutz 3. Regulierung der Finanzmärkte 4. Kein Unterlaufen des demokratischen Gesetzgebungsverfahrens 5. Arbeitnehmerrechte 6. Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat 7. Transparenz der Verhandlungen Weitere Informationen über diese Punkte sowie die vollständige deutschsprachige Version des Positionspapiers der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament vom 15. April 2014 finden Sie unter diesem Link (dreiseitiges PDF-Dokument). Die Berücksichtigung dieser Forderungen wird bei der Analyse des endgültigen TTIP-Textes als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob unsere Fraktion ihre Zustimmung zum Abkommen geben kann oder nicht. Klarstellung zur Abstimmung zu Investor-Staat-Streitigkeiten Wir SPD-Abgeordneten bleiben bei unserer Position, gegen Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) in einem Abkommen mit den USA zu kämpfen und TTIP abzulehnen, wenn ISDS enthalten sein sollte. Bei der Abstimmung am 16. April 2014 zur Verordnung "Finanzielle Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch völkerrechtliche Übereinkünfte eingesetzt wurden, deren Vertragspartei die EU ist" ging es um die finanzielle Zuständigkeit im Falle eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS). Anders als durch manche Presse und andere Fraktionen suggeriert, hatte die Abstimmung nichts mit TTIP zu tun. Es galt vielmehr, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren wann bezahlen und wer ist Partei vor der Schiedsstelle. Eine klare Regelung dieser Zuständigkeiten ist notwendig geworden, da Investitionsabkommen seit dem Lissabonvertrag im Jahr 2009 in die Kompetenz der EU verlagert wurden. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren vorsieht, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Man braucht eine Regelung, wie die nun verabschiedete deshalb schon aufgrund bestehender Abkommen! Dass das nun verabschiedete Gesetz solche Klagen erst ermöglicht, wie teilweise öffentlich behauptet, ist deshalb Unsinn. Zudem haben wir mit unserem sozialdemokratischen Berichterstatter David Martin in diesen Verfahrensregeln ein großes Maß an Transparenz durchgesetzt und deutlich das Recht der Gesetzgebung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ("right to regulate") prioritär vor allen ISDS Verabredungen verankert. Andere Parteien, die jetzt lautstark Halbwahrheiten verbreiten, haben sich an den Verhandlungen gar nicht beteiligt und damit nicht für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gekämpft. Unabhängig von der allgemeinen Verfahrensregelung bleiben wir SPD-Abgeordneten bei unserer Position, gegen ISDS in einem Abkommen mit den USA zu kämpfen und TTIP abzulehnen, wenn ISDS enthalten sein sollte. ISDS ist zwischen zwei Ländern mit entwickelten Rechtssystemen nicht notwendig, und es hat bedenkliche Konsequenzen für die Rechtssetzung gerade im Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht. Wir stehen vor einem harten Kampf gegen ISDS mit der rechten Mehrheit im Europäischen Parlament, welche sich für ISDS ausspricht. Das aktuelle Positionspapier von Bernd Lange, handelspolitischer Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, vom 1. Mai 2014 zum geplanten Handels- und Investitionsabkommen EU-USA finden Sie unter diesem Link.