29.04.2013

EU verbietet Nervengift in der Landwirtschaft

Umweltausschussvorsitzender begrüßt Einsatz gegen Bienensterben Die Landwirtschaft muss künftig auf den Einsatz bestimmter Chemikalien verzichten, die in schwerem Verdacht stehen, Bienen zu schädigen oder zu töten. Das Verbot haben die EU-Regierungen am Montag in Brüssel beschlossen; unter ihnen auch die Bundesregierung, die sich bisher enthalten hatte. „Jedes dritte Bienenvolk in Deutschland ist in den vergangenen Jahren eingegangen", sagt der SPD-Europaabgeordnete Matthias GROOTE, Vorsitzender des Umweltausschusses im Europäischen Parlament. "Jetzt zieht die Europäische Union die Notbremse und verbietet Bauern den Einsatz von umstrittenen Chemikalien." Es handelt sich dabei um Nervengifte (Neonicotinoiden), unter ihnen die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin, die in Produkten des Chemiekonzerns Bayer enthalten sind. Bienen sind mehr als nützliche Honigspender. Ohne Bestäubung durch Bienen gäbe es viele Obstsorten und andere Nahrungsmittel nicht. Selbst Tee und Kaffee sind auf Bienen angewiesen. "Wir müssen jetzt die Chance nutzen, mit dem Verbot dieser Nervengifte einer ökologisch orientierten Landwirtschaft den Weg zu ebnen", sagt Matthias GROOTE: "Der massenhafte Bienentod ist ein Fingerzeig für eine Umkehr zu einer bäuerlich ausgerichteten Agrarpolitik." Das Verbot ist zunächst als Versuch angelegt. Es soll für drei Jahre für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle gelten. Mit Neonicotinoiden vorbehandelte Samen dürfen weder verkauft noch gesät werden. Für Wintergetreide und Pflanzen, die von Bienen nicht angeflogen werden, gilt das Verbot vorerst nicht. Vor Ablauf der Frist will die EU prüfen, ob das Bienensterben mit dem Giftverbot eingedämmt werden konnte. Die EU-Kommission hatte mit einem Verbot im März zunächst keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten gefunden. Damals gab es ein Patt, zu dem die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Enthaltung beigetragen hatte. Am Montag besann sich die Bundesregierung. Jetzt kann die Kommission ihren Vorschlag in eine rechtlich verbindliche Form gießen.