13.01.2015

Europa macht den Weg frei für Felder ohne Gentechnik

Das Europäische Parlament hat das Feld für eine gentechnikfreie Landwirtschaft bestellt. Künftig können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, den Anbau genveränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Damit steht auch in Deutschland einer gentechnikfreien Landwirtschaft europarechtlich nichts mehr im Weg. Susanne Melior, SPD-Europaabgeordnete im Umweltausschuss des EU-Parlaments: „Uns Sozialdemokraten wäre ein grundsätzliches europaweites Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen sehr viel lieber gewesen. Denn nun droht, unweigerlich ein Flickenteppich in Europa zu entstehen.“ Die SPD-Frau erinnert daran, dass angesichts des enormen Widerstandes unter den Mitgliedstaaten das Parlament nach fast vier Jahren zäher Verhandlungen selbst diesen Kompromiss hat mühsam erkämpfen müssen. „Mir ist ein rechtssicheres Anbauverbot in Deutschland aber lieber als gar keines in Europa.“ Denn etwa 84 Prozent der Deutschen lehnen laut einer Umfrage des Bundesamtes für Naturschutz den Anbau gentechnisch veränderter Organismen ab. Susanne Melior bezieht klar Position: „Gen-Mais gehört nicht auf unsere Äcker. Deutschland hat es nun in der Hand und kann selbst entscheiden, ob es den Anbau von Genpflanzen verbieten will oder nicht. Dafür haben wir im Europaparlament die nötige Rechtssicherheit geschaffen.“ Wichtigster Punkt der neuen Richtlinie ist die sogenannte Ausstiegsklausel. Bislang können nationale Regierungen einmal von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassenes GVO-Saatgut nur einschränken, indem sie von einer zeitlich begrenzten Schutzklausel Gebrauch machen. Das hat in der Vergangenheit aber zu sehr viel Rechtsunsicherheit geführt. Ein neues Zulassungsverfahren soll dem nun ein Ende setzen. Der ursprünglich vom Rat eingebrachte Zwei-Stufen-Vorschlag, wonach sich in der ersten Phase Mitgliedstaaten und Saatgutkonzerne zunächst verständigen sollten und erst in der zweiten Phase ein nationales gesetzliches Anbauverbot ausgesprochen werden konnte, ist in der Form vom Tisch. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die nationalen Regierungen die Phase 1 überspringen können und somit ein Anbauverbot gleich zu Beginn eines Zulassungsverfahrens möglich ist. Darüber hinaus haben die Europaabgeordneten durchgesetzt, dass Länder, in denen GVO-Anbau zugelassen ist, Pufferzonen entlang ihrer Grenzen einrichten müssen, um eine grenzüberschreitende Verunreinigung konventionell oder biologisch angebauter Kulturpflanzen zu verhindern. Susanne Melior: „Wir brauchen Ko-Existenzmaßnahmen und Abstandsregeln, damit die konventionelle und ökologische Landwirtschaft nicht durch den Anbau von Genpflanzen gefährdet oder gar verhindert werden.“ Mit Blick auf die Verhandlungen zum EU-US-Handelsabkommen (TTIP) stellt Susanne Melior klar: „Die bestehenden Regeln für den Anbau von GVO werden durch die TTIP-Verhandlungen nicht beeinflusst: Ein Abkommen muss sich EU-Recht beugen – nicht umgekehrt! Alles andere würde im Europäischen Parlament keine Zustimmung finden.“ Nach der Entscheidung im Europaparlament sind die Regierungen und Parlamente in den Mitgliedstaaten am Zug. Die Agrarministerkonferenz der Bundesländer und der Bundestag haben bereits ein schnelles Handeln der Bundesregierung eingefordert, um ein bundesweit einheitliches Anbauverbot von GVO durchzusetzen. Weitere Informationen: Büro Melior +33 3881 75183; Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin)