12.06.2013

Europa muss sich humanitärer Verantwortung stellen

EU-Parlament verabschiedet Asylpaket Endlich werden die Rechte von Asylbewerbern in der EU gestärkt. Nach jahrelangen zähen Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten nahm das Europaparlament am Mittwoch mit breiter Mehrheit vier noch offene Rechtstexte zur Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) an. Birgit Sippel, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten: "Die Verabschiedung des Asylpakets ist ein wichtiger Schritt, es bleibt aber noch viel zu tun!" Bei den vier Gesetzestexten handelt es sich um die Verfahrens-Richtlinie, die Aufnahme-Richtlinie, die Dublin-II-Verordnung und die Verordnung zur Fingerabdruckdatei Eurodac. Ursprünglich sollte das GEAS bis Ende 2012 vollendet sein. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an der Blockade im Rat. Birgit Sippel: "Insgesamt sind die gefundenen Kompromisse tragbar, da sie eine reale Verbesserung der Situation vieler Asylbewerber – insbesondere in den Mittelmeeranrainern – darstellen." Die Innenexpertin kritisiert jedoch, dass die konservative Mehrheit im Parlament und der Rat kein höheres Schutzniveau für Asylbewerber zuließ: "Ich bedauere zutiefst, dass die konservative Mehrheit im Parlament und der Rat unsere sozialdemokratischen Forderung nach einem Verbot der Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, speziell von Minderjährigen, bis zum Schluss blockiert hat." Ebenso bleibe das grundsätzliche Problem der ungleichen Verteilung von Asylsuchenden nach dem Dublin-II-System und der mangelnden Solidarität der Mitgliedsstaaten untereinander bestehen. Allerdings wird endlich ein Frühwarnsystem eingerichtet, um der möglichen Überforderung eines Mitgliedstaats rechtzeitig zu begegnen."Bei der Fingerabdruck-Datei Eurodac konnten wir gegen den Willen der Konservativen enge Grenzen für den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden durchsetzen, nachdem es für ein komplettes Verbot leider keine Mehrheit gab", so Birgit Sippel. Asylsuchende werden aber über den möglichen Zugriff der Strafverfolgungsbehörden informiert. Durch die Neufassung der Verfahrens-Richtlinie werden die Informationsrechte weiter gestärkt. So haben Asylsuchende während des gesamten Asylverfahrens das Recht auf Informationen in einer ihnen verständlichen Sprache. Darüber hinaus wird durch die Neufassung der Aufnahme-Richtlinie die Familienzusammenführung erleichtert. Allerdings konnte der Rat bei der Umsetzung einiger Verbesserungen große Ermessens­spielräume für die Mitgliedsstaaten durchsetzen. Birgit Sippel nimmt die nationalen Regierungen deshalb in die Pflicht: "Ich erwarte, dass die Mitgliedsstaaten ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und ein einheitlich hohes Schutzniveau schaffen!" Für weitere Informationen: Büro Sippel +33 3881 77559 Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin).