02.04.2019

Europäisches Parlament stärkt Verbraucherschutz beim Online-Shopping

Mehr Transparenz auf Verkaufs- und Vergleichsplattformen

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am Dienstag, 2. April 2019, das Verhandlungsergebnis zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz bestätigt.

„Verkaufs- und Vergleichsplattformen im Internet müssen künftig Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam machen, ob ihre Vertragspartnerin oder ihr Vertragspartner gewerblich tätig oder Privatanbieter sind. Die Richtlinie wird dadurch zu einem höheren Verbraucherschutzniveau in Europa beitragen“, so Evelyne Gebhardt, Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament. „Die Plattformbetreiber müssen künftig sicherstellen, dass Verbraucherbewertungen authentisch sind. Außerdem müssen sie offenlegen, ob sie Algorithmen für personalisierte Werbung oder für personalisierte Preise nutzen.“  Das Europäische Parlament und der Rat hatten sich nach zähen Verhandlungen auf die neuen Vorschriften geeinigt. 

„Diese neuen Regeln schaffen Transparenz für Kundinnen und Kunden beim Einkauf auf Online-Plattformen. Verbraucherbewertungen sind lediglich dann hilfreich, wenn sie auf tatsächlichen Verbrauchererfahrungen beruhen. Personalisierte Preise dürfen nicht zu Diskriminierung, zum Beispiel nach vermeintlicher Einkommensklasse und bisherigem Konsumverhalten, führen“, so Evelyne Gebhardt. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig darüber informiert werden, wenn Empfehlungen auf Online-Marktplätze oder -Reiseportalen nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil hierfür die höchsten Provisionen bezahlt wurden.“ Die neuen Rahmenbedingungen werden Verbraucher und Verbraucherinnen in allen EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Entschädigungs- und Kündigungsrechte einräumen, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind.

“Einziger Wermutstropfen: Die EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, haben strengere Vorschriften blockiert, die die Vermarktung von nur scheinbar identischen Produkten verbietet, obwohl diese sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden“, so Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. „Der Europäische Rat hätte die Chance ergreifen müssen, eine solche Diskriminierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere in den östlichen Mitgliedsaaten der Europäischen Union, abzuschaffen. Die jetzige Regelung umfasst lediglich offensichtlichste Fälle. Das heißt: Coca-Cola muss in Polen nun genauso schmecken wie in Irland und Nutella in Tschechien kann nicht weniger Kakao und mehr Fett enthalten als in Italien.“ 

Durch die Richtlinie sollen vier bestehende EU-Richtlinien geändert werden, um Verbraucherrech­te und ihre Umsetzbarkeit zu stärken. Der Entwurf erweitert nicht nur die Schutzmöglichkeiten vor un­lauteren Geschäftspraktiken und bekämpft identisch etikettierte Verbraucherprodukte von unterschiedlicher Qualität.  Er sieht auch elementare Neuerungen in Bezug auf die Rechte und Pflichten im E-Commerce vor und enthält hierzu Änderun­gen der Verbraucherrechterichtlinie. 

Das Plenum stimmt voraussichtlich in der Woche vom 15. bis zum 18. April 2019 final über die Richtlinie ab. 

Weitere Informationen:
Büro Gebhardt +32 228 37466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)