11.11.2015Europawahlen 2019 sollen attraktiver und sichtbarer werden Die Teilnahme an kommenden Europawahlen soll den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert werden. Am Mittwochabend hat das Europäische Parlament von seinem Initiativrecht in diesem Punkt Gebrauch gemacht und in Brüssel einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Europawahlrechts verabschiedet. "Die nächsten Europawahlen im Jahre 2019 sollen besser vorbereitet und die Teilnahme für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden", sagt der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen, verantwortlicher Ko-Berichterstatter und Mitglied im Verfassungsausschuss (AFCO). „Im neuen europäischen Wahlrecht sollen die Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten verankert werden. Wir wollen sicherstellen, dass dieser Fortschritt zu mehr europäischer Demokratie aus den Europawahlen 2014 nicht mehr zurückgedreht werden kann", bemerkt Jo Leinen. Auch solle die Mitgliedschaft einer nationalen Partei in einer Europäischen Partei auf den Wahlkampfmaterialien, in Medienanzeigen und auf dem Wahlzettel sichtbar werden. Mit dem Reformvorschlag wolle das Europäische Parlament auch die Geschlechtergerechtigkeit in der Bürgerkammer verbessern. "Wir Sozialdemokraten fordern echte Geschlechtergleichheit bei den Wahllisten. Leider hat die konservative EVP gegen eine verbindliche Anwendung des Reißverschlussverfahrens oder gleichwertige Methoden gestimmt", sagt Jo Leinen. Der Gesetzentwurf sieht zudem demokratische Mindestanforderungen bei der Auswahl der Kandidaten vor. Jo Leinen sagt: "Die Aufstellung der Wahllisten sollte in allen EU-Mitgliedstaaten nach transparenten Verfahren erfolgen und spätestens zwölf Wochen vor der Wahl abgeschlossen sein, um ausreichend Zeit für die inhaltliche Auseinandersetzung im Wahlkampf zu garantieren." Um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten und gleiche Bedingungen für die Erringung eines Europa-Mandats herzustellen, fordert das Parlament eine Sperrklausel zwischen drei und fünf Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Teilnahme an den Wahlen solle leichter und attraktiver werden. Unionsbürger sollen auch aus Drittländern an den Europawahlen teilnehmen können. „Wir rufen die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu auf, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken und sichere Möglichkeiten der elektronischen Stimmabgabe über das Internet zu schaffen, also E-Voting zu ermöglichen. Die Demokratie muss sich dem digitalen Zeitalter anpassen“, kommentiert Jo Leinen. Das reformierte Europawahlrecht enthalte auch Maßnahmen zur Verhinderung der mehrfachen Stimmabgabe. „Die Vorgaben zur Übermittlung der Daten von EU-Bürgern mit mehreren Staatsbürgerschaften und EU-Bürgern, die nicht in ihrem Herkunftsland leben, werden deutlich verbessert. Ein zweites ‚Giovannigate’ wird es nicht geben “, so Jo Leinen. Jo Leinen sieht nun die EU-Mitgliedstaaten in der Pflicht: „Das Europäische Parlament hat ein realistisches Maßnahmenpaket vorgelegt, um schon für die Europawahlen 2019 deutliche Verbesserungen zu erreichen. Nun liegt der Ball beim Rat. Ich bin zuversichtlich, dass sich die luxemburgische Präsidentschaft um eine schnelle Annahme bemüht.“ Weitere Informationen: Büro Leinen +33 3 881 75842 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 86 45 13