28.09.2015Europawahlrecht - Mindestschwelle kommt zurück Der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments (AFCO) hat am Montagnachmittag mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Reform des Europawahlrechts angenommen. Dieser sieht für alle EU-Mitgliedstaaten eine verpflichtende Mindesthürde von drei bis fünf Prozent der Stimmen für die Erringung eines Mandates vor. „In Zukunft soll es auch in Deutschland bei den Europawahlen wieder eine Hürde von mindestens drei Prozent geben“, sagt der SPD‐Europaabgeordnete Jo Leinen, der den Gesetzentwurf als Ko‐Berichterstatter ausgearbeitet hat. „Wir wollen damit die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments sicherstellen, die bei zu vielen Mini-Parteien ernsthaft gefährdet ist.“ In den meisten Mitgliedstaaten gebe es entweder eine rechtliche Mindesthürde zwischen drei und fünf Prozent, oder es seien aufgrund einer geringen Zahl der zu verteilenden Mandate ohnehin weit mehr Stimmen notwendig, um Sitze im Europäischen Parlament zu erringen. „Wir sorgen bei den Europawahlen für gleiche Bedingungen, indem wir die Mindestschwelle verbindlich auf alle Mitgliedstaaten ausweiten“, so Jo Leinen. Das reformierte Europawahlrecht enthalte zudem Maßnahmen zur Verhinderung der mehrfachen Stimmabgabe. „Bei den Europawahlen 2019 soll es kein Giovannigate mehr geben, indem eine feste Frist zur Übermittlung der Daten von EU‐Bürgern mit mehreren Staatsbürgerschaften und EU‐Bürgern, die nicht in ihrem Herkunftsland leben, eingeführt wird.“, kommentiert Jo Leinen. Der Zugang zu den Europawahlen solle verbessert werden. „Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Unionsbürger, die sich vorübergehend in Drittländern außerhalb der EU aufhalten, an den Europawahlen teilnehmen können. Die Mitgliedstaaten werden zudem aufgerufen, zu prüfen, das Wahlalter auf 16 zu senken und eine sichere Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe über das Internet (e-Voting) zu schaffen. Die Demokratie muss sich dem digitalen Zeitalter anpassen“, so Jo Leinen. Für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern sei das Gesetz ein Meilenstein. „Um Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu garantieren, sollen die Kandidatenlisten nach dem Reißverschlussverfahren oder in ihrer Wirkung vergleichbaren Regeln aufgestellt werden“, so Jo Leinen. Der Gesetzentwurf ziele zudem darauf ab, die Sichtbarkeit der Europäischen Parteien zu erhöhen. „Bei den vorherigen Europawahlen sind die Europäischen Parteien im Wahlkampf trotz der Nominierung von Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionpräsidenten zu wenig oder gar nicht in Erscheinung getreten", sagt Jo Leinen. "In Zukunft wird die Mitgliedschaft einer nationalen Partei in einer Europäischen Parteienfamilie auf dem Wahlschein kenntlich gemacht. Auch auf Wahlkampfmaterialien der nationalen Parteien sollten die Namen und Logos der Europäischen Parteien erscheinen." "Mit der vorgelegten Reform des Europawahlrechts sollen die nächsten Europawahlen 2019 transparenter, demokratischer und attraktiver gemacht werden", sagt Jo Leinen. Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmt voraussichtlich am Mittwoch, 28. Oktober über den Bericht ab. Weitere Informationen: Büro Leinen +32 2 28 45842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)