29.03.2017 Fazit einer verlogenen Kampagne "Dieser Brexit-Antrag ist das Ergebnis der verlogensten politischen Kampagne der vergangenen Jahrzehnte – und ein bitterer Einschnitt in der Geschichte der Europäischen Union“, sagt Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD. „Die konservativen und rechtspopulistischen Brexit-Befürworter haben falsche Versprechungen gemacht und irreale Erwartungen geweckt - ohne Rücksicht auf die tatsächlichen katastrophalen Folgen für Großbritannien.“ Die britische Premierministerin Theresa May will dem Europäischen Rat in Brüssel am Mittwoch, 29. März, offiziell den EU-Austritt mitteilen. „Die Tory-Regierung will einen harten Brexit, der etwa bedeuten würde: raus aus dem Binnenmarkt, raus aus der Zollunion“, so Jens Geier. „Die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union steht nicht zur Disposition“, so Jo Leinen, Mitglied im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments. „Großbritannien kann keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt bekommen, ohne die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und Bürger anzuerkennen und auch die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger in Großbritannien zu wahren. Wenn die britische Regierung suggeriert, Großbritannien könne nach dem Brexit im Binnenmarkt der Europäischen Union bleiben, ohne sich an die Regeln der EU halten zu müssen, vertritt sie Illusionen. Auch die Drohung der britischen Regierung, kein Deal sei besser als ein nach britischer Lesart schlechter Deal, läuft ins Leere. Ein ungeregelter Austritt ohne Anschlussabkommen würde Großbritannien weit härter treffen als die EU. Großbritannien sollte sich nicht zu leeren Drohgebärden hinreißen lassen.“ Als EU-Mitglied genoss Großbritannien eine privilegierte Stellung gegenüber den anderen Mitgliedstaaten mit zahlreichen Sonderregelungen. Wie eine parlamentarische Anfrage von Jo Leinen an die Europäische Kommission ergab, hat das Vereinigte Königreich durch den Rabatt auf die Beitragszahlungen seit 1985 mehr als 110 Milliarden Euro gespart. „Es war von Beginn an ein Fehler, Großbritannien immer mehr Sonderrechte einzuräumen. Der Austritt aus der EU darf jetzt nicht auch noch belohnt werden, indem dem Land weitere Privilegien zugestanden werden. Nach dem Brexit ist Großbritannien zwar ein wichtiger Partner der EU, ansonsten aber ein Drittstaat wie jeder andere“, so Jo Leinen. „Die Briten müssen selbstverständlich für ihre rechtlich verbindlichen Verpflichtungen im mehrjährigen Finanzrahmen der EU einstehen – also noch weitere 60 Milliarden Euro an die EU zahlen“, sagt Jens Geier, stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses. „Die Europäische Union sollte den Brexit als Chance nutzen, ihren Haushalt zu reformieren. Denn mit den Briten geht auch der Briten-Rabatt – und damit sollten auch andere Rabatte verschwinden, etwa derjenige für Deutschland. Dazu kommt, dass mit Großbritannien die wesentliche Bremse gegen Eigenmittel wegfällt, was die nationalen Haushalte entlastet.“ Laut Michel Barnier, Brexit-Unterhändler der EU-Kommission, soll die Vereinbarung bis Oktober 2018 geschlossen sein. Damit blieben nur 18 Monate für den Abschluss der Verhandlungen. Weitere Informationen: Büro Geier +32 228 47874, Büro Leinen + 32 228 38842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)