14.12.2016

Fehlende Arbeitnehmerrechte konterkarieren Erfolg des Eisenbahnpakets

Durchwachsenes Verhandlungsergebnis: Nach mehr als drei Jahren hat das Europaparlament am Mittwoch, 14. Dezember, das Vierte Eisenbahnpaket verabschiedet - mit sinnvollen Neuerungen für den europäischen Schienenverkehr, aber leider ohne ausreichenden Schutz für Arbeitnehmer. „Das Vierte Eisenbahnpaket wird dazu beitragen, den europäischen Schienenverkehr deutlich innovativer, kundenfreundlicher und effizienter zu machen. Dass wir die Trennung von Netz und Betrieb erfolgreich verhindert haben, stellt zudem sicher, dass die Eisenbahnorganisation an individuelle nationale Erfordernisse angepasst werden kann“, sagt Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. „Allerdings sind wichtige Arbeitnehmerrechte dem Liberalisierungseifer zum Opfer gefallen. Unser Anliegen, die Beschäftigten zu schützen, ist leider am Widerstand der konservativen Mehrheit gescheitert.“ Die Europäische Kommission hatte dem Europaparlament im Jahr 2013 einen Vorschlag für das Vierte Eisenbahnpaket vorgelegt. Die technische Säule, die technische Marktzugangsbarrieren abbauen und so den europäischen Schienenverkehr harmonisieren sollte, wurde bereits Ende April 2016 verabschiedet. Nun folgte die politische Säule, in der es unter anderem um die Bestimmungen für den Marktzugang und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geht. Vorgesehen ist eine Öffnung des inländischen Schienenpersonenverkehrs. Zukünftig müssen, bis auf wenige Ausnahmen, Schienenverkehrsdienstleistungen ausgeschrieben werden. Aufgrund dieser weitreichenden Ausschreibungspflicht hatte die Europa-SPD bis zuletzt dafür gekämpft, dass das Personal bei einem Betreiberwechsel übernommen werden muss, ist aber letztlich mit dieser Forderung gescheitert. „Die mangelnde Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte konterkariert ein Stück weit den Erfolg des Pakets, der auch von guten und zufriedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abhängt: Sie sind es, die mit ihrem Einsatz und ihren Fachkenntnissen letztlich die Zukunft der Schiene bestimmen. Zudem bieten die beschlossenen Marktöffnungsregeln keinen wirklichen Mehrwert und schaffen durch unklare Formulierungen auch noch einige Rechtsunsicherheiten“, so Ismail Ertug. Mit Annahme der zweiten Lesung, gelten die neuen Regeln zur Ausschreibungspflicht ab dem 3. Dezember 2019. Jedoch dürfen Direktvergaben noch bis zum Jahr 2024 mit einer maximalen Vertragsdauer von zehn Jahren vorgenommen werden. Folglich müssen ab 2034 alle Aufträge im Schienenverkehr mit wenigen Ausnahmen ausgeschrieben werden. Weitere Informationen: Büro Ertug +32 2 28 47547 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressereferentin)