09.10.2013

Fleischuntersuchungen zu Lasten der Gesundheit 'dereguliert'!

Ein Risiko von unappetitlichen Fleischteilen auf dem Teller droht. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch gegen die Stimmen der SPD-Abgeordneten neuen Untersuchungsvorschriften von Schweinefleisch in Schlachthäusern zugestimmt. Das künftige Standardverfahren verfolgt einen ‚visual only’-Ansatz, mit dem das bisher weitgehend bewährte System umgedreht wird. "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Inspektoren bei der Untersuchung des Tieres künftig nur noch Schnitte machen und den Körper anfassen dürfen, wenn sie einen konkreten Verdacht haben", kommentiert die SPD-Europaabgeordnete Dagmar ROTH-BEHRENDT. Die EU-Kommission begründet ihren Vorschlag damit, Ansteckungen zwischen den Tieren zu vermeiden. "Diese Argumentation macht mir Angst. Man kann dadurch den Eindruck gewinnen, dass es vor 'verseuchten' Tieren da nur wimmelt, wenn die Gefahr der Infektion so groß ist", erklärt Dagmar ROTH-BEHRENDT, die lieber die Hygienevorschriften bei der Untersuchung verbessert hätte. "Es sei keine Zeit dafür, Handschuhe und Messer zu wechseln, heißt es dann aus Kommission und Industrie. Das sagt so einiges über die Kontrollen aus", ist Dagmar ROTH-BEHRENDT entsetzt. Auch der Europäische Verband der Lebensmittelkontrolleure hat sich gegen diese umfangreiche Änderung ausgesprochen und befürchtet, dass zumindest unappetitliche, wenn nicht gar gesundheitsgefährdende Teile des Fleischs in die Nahrungskette gelangen. "Ich möchte nicht, dass Abszesse oder Tumore unentdeckt bleiben, weil die Inspekteure nicht mehr in die Lymphknoten schneiden dürfen, die ein typischer Herd für Erkrankungen sind", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. Der wahre Hintergrund dieser Regelung alarmiert die SPD-Gesundheitsexpertin noch mehr: "In erster Linie geht es natürlich darum, dass die Fleischindustrie kosten sparen und mehr Tiere in einem bestimmten Zeitraum kontrollieren will", ist sich Dagmar ROTH-BEHRENDT sicher. "Nach den Erfahrungen, die wir im EU-Parlament bei verschiedenen Themen in den letzten Wochen mit der christlich-liberalen Mehrheit gemacht haben, verwundert es mich gar nicht, dass sie auch bei diesem Gesetz wieder als verlängerter Arm der Industrie agieren – erneut potenziell zu Lasten der Gesundheit von Verbrauchern." Die Kritik richtet sich auch an die EU-Kommission, die ihren Vorschlag im Rahmen des so genannten Komitologieverfahrens mitten in der Sommerpause ans Parlament weitergeleitet und darauf spekuliert hatte, dass es ohne Widerspruch des Parlaments in Kraft treten kann. "Außerdem liegt gerade mit dem Hygienepaket eine Gesetzgebung zur Beratung auf dem Tisch, in der man über solche Fragen der Fleischbeschau ohne weiteres in dem dafür vorgesehenen Verfahren hätten diskutieren können", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. Eine Modifizierung der von der Kommission vorgelegten Regelung muss noch von den Mitgliedsländern genehmigt werden, bevor das neue Verfahren zum 1. Juni 2014 in Kraft treten soll. "Ich hoffe sehr, dass sich die Verbraucher bei einem eventuell auftretenden 'Fleischskandal' daran erinnern, welche politische Mehrheit das Verfahren im Parlament hat passieren lassen", so Dagmar ROTH-BEHRENDT abschließend. Für weitere Informationen: Büro Roth-Behrendt +33 3 881 78453 und Algara Stenzel