18.12.2013

Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments steht auf dem Spiel

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit einer Drei-Prozent-Klausel bei den Europawahlen. Der Bundestag hatte die Klausel im Juni dieses Jahres beschlossen, nachdem das Verfassungsgericht die zuvor bestehende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig befunden hatte. Bernhard RAPKAY, stellvertretender Vorsitzender der S&D-Fraktion, nimmt als einer der vom Bundesverfassungsgericht eingeladenen Vertreter des Europäischen Parlaments an der Sitzung teil. Der Europaparlamentarier unterstreicht die Wichtigkeit einer solchen Sperrklausel: "Ohne Sperrklausel würde die Zahl fraktionsloser Abgeordneter drastisch steigen, was die Zersplitterung des Europäischen Parlaments zur Folge hätte. Dies würde die Entscheidungsfindungsprozesse auf europäischer Ebene erheblich erschweren und könnte über kurz oder lang dazu führen, dass auf Dauer nur die beiden großen Fraktionen miteinander Mehrheiten bilden können. Das wäre das Ende eines handlungsfähigen vitalen Parlaments!" Das Europäische Parlament selbst hatte in einer Resolution im Herbst vergangenen Jahres die Einführung von Sperrklauseln für die Europawahlen gefordert. Die daraufhin erfolgte Einführung einer Drei-Prozent-Klausel war von allen im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der Linkspartei getragen worden. "Was hier auf dem Spiel steht ist nicht weniger als die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments", warnt Bernhard RAPKAY. "Diese von fast allen im Bundestag vertretenen Parteien getragene Lösung sollte auch im Sinne der Freiheit des Wahlgesetzgebers, also des Bundestages, respektiert werden!" Weitere Informationen: Büro Rapkay +32 2 28 47593 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)