26.01.2017

Gefährliche Sicherheitslücken geschlossen

Vernünftiger Kompromiss für mehr Sicherheit: Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 26. Januar, die überarbeitete Richtlinie über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bestätigt. Diese sieht unter anderem eine bessere Kennzeichnung von Schusswaffen und ihrer Bestandteile sowie eine Meldepflicht für deaktivierte Waffen vor. Zuvor war der Vorschlag bereits vom Europäischen Rat abgesegnet worden. „Der nach zähen Verhandlungen erzielte Kompromiss ist zwar kein Volltreffer, stellt aber dennoch eine klare Verbesserung der bisherigen Rechtslage dar“, sagt Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied des Binnenmarktausschusses. „Dank der neuen Regelung werden wir künftig einen besseren Überblick darüber haben, wer Waffen besitzt. Damit schließen wir gefährliche Sicherheitslücken.“ So umfasst die Richtlinie nun auch bisher frei verkäufliche Salutwaffen sowie akustische Waffen - also ehemals scharfe Waffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen umgebaut wurden, aber teils einfach wieder zurückgebaut werden können. Zudem werden die Regeln für den Kauf von gefährlichen halbautomatischen Schusswaffen verschärft: Verboten sind künftig halbautomatische Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen, halbautomatische Langwaffen, die mehr als 10 Patronen aufnehmen, sowie Langwaffen, die sich leicht verbergen lassen. „Ich hätte mir strengere Regeln und eine klarere Definition von ,besonders gefährlichen Schusswaffen‘ gewünscht“, so Evelyne GEBHARDT. „Dennoch unterstütze ich den jetzt vorliegenden Text, weil er insgesamt einen vernünftigen Kompromiss zwischen den Interessen von Jägern und Sportschützen einerseits und dem Erfordernis von mehr Sicherheit darstellt.“ So sind etwa aktive Sportschützen vom Verbot des Erwerbs besonders gefährlicher Waffen ausgenommen, sofern diese für die Ausübung einer von einem offiziellen Sportschützenverband anerkannten Disziplin benötigt werden. Die Richtlinie wird nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressereferentin)