29.11.2012Gemeinsame Aufsicht ja - aber nur unter verpflichtender Einbindung nationaler Behörden Wirtschaftsausschuss stärkt bei europäischer Bankenaufsicht durch EZB nationalen Aufsichtsbehörden den Rücken und schafft Beschwerdegremium Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag für die Schaffung einer neuen Europäischen Bankenaufsicht gestimmt. Demnach fallen nach einer Übergangsphase alle Banken in Europa unter einen gemeinsamen Aufsichtsmechanismus, bestehend aus Europäischer Zentralbank (EZB) und nationalen Behörden. "Ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus ist ein zentraler Pfeiler auf dem Weg zu einer europäischen Bankenunion. Nur so wird sichergestellt, dass europaweit gleiche und hohe Aufsichtsstandards gelten und diese auch konsequent durchgesetzt werden können, erklärte der SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung Peter Simon im Anschluss an die Abstimmung. "Der neue Aufsichtsmechanismus ist der konsequente Weg, um der zu starken Verknüpfung von Banken und Staaten Einhalt zu gebieten." Auf Initiative von Peter Simon haben sich die Sozialdemokraten und in der Endabstimmung auch der Wirtschafts- und Währungsausschuss dafür ausgesprochen, dass die nationalen Aufsichtsbehören verbindlich in den Aufsichtsmechanismus eingebunden werden müssen. "Es kann also keine Rede mehr davon sein, dass die Banken der Willkür der Entscheidungen der EZB ausgesetzt sind oder die nationalen Aufsichtsbehörden einfach ausgehebelt werden. Die EZB muss bei allen, ihr übertragenen Aufsichtsbefugnissen die Assistenz der nationalen Behörden anfordern. Dadurch ist gewährleistet, dass die Erfahrungen und Kenntnisse der nationalen Aufsichtsbehörden in vollem Maße zum Tragen kommen", unterstreicht Peter Simon. Zudem fordert der Wirtschafts- und Währungsausschuss im Gegensatz zum Vorschlag der Europäischen Kommission die Einführung eines Beschwerdegremiums. "Einspruch muss möglich sein! Diese Lücke im Kommissionsvorschlag musste geschlossen werden. Es muss eine unabhängige Stelle geben, an die sich nationale Behörden und die Banken wenden können, wenn sie Zweifel an dem Beschluss der europäischen Aufsichtsbehörde haben. Sollten diese durch das Beschwerdegremium bestätigt werden, muss der Beschluss noch einmal überarbeitet werden. Damit stärken wir die Position der nationalen Behörden", erläutert Peter Simon abschließend