01.10.2019

"Geräte reparieren statt wegwerfen"

Neue EU-Regeln für Haushaltsgeräte

Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt aus dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments kommentiert die neuen EU-Regeln für Ökodesign sowie für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten, die die Europäische Kommission am Dienstag, 1. Oktober 2019, vorgeschlagen hat:

"Das ist ein ist ein wichtiger Schritt zu mehr Umwelt- und Verbraucherschutz. Erstmals werden neben höheren Standards für die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Reparierbarkeit von einigen der am meisten genutzten Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Geschirrspüler festgelegt."

„Die EU-Ökodesign-Richtlinie wird richtigerweise angepasst, um neben Energiesparsamkeit auch vermehrt die Ressourceneffizienz im Design von Produkten zu verbessern. Das ist gut für die Umwelt, da weniger Müll entsteht. Und es ist gut für Verbraucherinnen und Verbraucher, da es bares Geld spart, wenn nur Einzelteile und nicht komplette Geräte ausgetauscht werden müssen. Auch können Kundinnen und Kunden zukünftig leichter vergleichen, mit welchem Gerät sie besser Energie und Geld sparen können. Das geht weiter in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, in der Müll vermieden, und unvermeidbarer Müll recycelt und zum Rohstoff von morgen verarbeitet wird."

"Die EU-Ökodesignrichtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Umwelt- und Verbraucherschutz Hand in Hand gehen können. In Zukunft wünsche ich mir neue Regeln für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recycling auch für weitere Produktkategorien und Produkte, die keine Energie verbrauchen. Allgemein müssen wir auf europäischer Ebene darauf hinarbeiten, dass Herstellergarantien ausgeweitet werden und dass es ein Verbot von geplanter Obsoleszenz, also der künstlich herbeigeführten, frühzeitigen Alterung von Produkten, gibt.“

Die EU-Kommission plant neue Regeln für Hersteller ab 2021, um Umwelt und Klima besser zu schützen. Ersatzteile müssen demnach mindestens sieben bis zehn Jahre nach Verkauf eines Geräts verfügbar und binnen 15 Tagen lieferbar sein. Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig besser darüber informiert werden, wie Haushaltsgeräte instandgehalten oder repariert werden können. Auch die Kategorien zur Energieeffizienz, das traditionelle Feld der Ökodesignrichtlinie, wurden neu geordnet, um den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten verständlicher darzustellen.

Gegen die Pläne der Kommission können jetzt die EU-Staaten oder das Europaparlament Einspruch erheben. Geschieht das nicht, können die Regeln 2021 in Kraft treten. Dann kommt auch die neue Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Elektrogeräten.